Die Geschäftsführung ohne Auftrag - Die GoA
Mehr zum Thema: Zivilrecht, Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoAEchte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte Geschäftsführung
Eine echte Geschäftsführung ohne Auftrag liegt im Gegensatz zur unechten Geschäftsführung ohne Auftrag immer dann vor, wenn der Geschäftsführer mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt. Der Geschäftsführer muss also den Willen und das Bewusstsein haben, ein Geschäft für einen anderen zu führen.
Beispiel:Der Hund von Paul ist weggelaufen. Peter findet den Hund und füttert ihn bis zur Übergabe an Paul. Kann er hierfür Ersatz von Paul verlangen?
Voraussetzung der Geschäftsführung ohne Auftrag Die Geschäftsführung ohne Auftrag hat drei Kernvoraussetzungen, die in der Regel angeprüft werden müssen.
Dies sind:
- Geschäftsbesorgung für einen anderen
- Vorhandensein des Fremdgeschäftsführungswillens
- Handeln des Geschäftführers ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung
Die Prüfung der Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag wird anhand des obigen Beispiels vorgenommen.
Zunächst hat Peter Pauls Hund gefüttert und dadurch Geld aus eigener Tasche gezahlt, so dass eine Geschäftsbesorgung durch ihn vorliegt. Unter einer Geschäftsbesorgung versteht man jedes Handeln mit Folgen für das Vermögen. Es kann ein rechtsgeschäftliches oder auch ein tatsächliches Handeln sein. Da er diese Geschäftsbesorgung zugunsten Pauls getätigt hat, handelt es sich auch um ein fremdes Geschäft. Für die Verpflegung seines Hundes wäre Paul zuständig gewesen.
Peter hatte auch mit Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt. Diese im Gesetz nicht angeführte Voraussetzung dient u.a. der Abgrenzung der echten von der unechten Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Geschäftsführer Peter hat den Willen und das Bewusstsein gehabt, ein Geschäft für einen anderen (hier für Paul) zu führen. Dies ist deshalb unproblematisch, da Paul schon nach dem äußeren Erscheinungsbild für die Fütterung zuständig war. In solch einem Fall (objektiv fremdes Geschäft) wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
Im Übrigen hat Peter auch ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung gehandelt.Eine solche Berechtigung liegt nur dann vor, wenn zwischen dem Geschäftsführer und dem Geschäftsherrn eine rechtliche Beziehungen bestanden hat. Es darf also keine Ermächtigung des Geschäftführers durch den Geschäftsherrn vorliegen. Im Hundefall gab es keine rechtliche Beziehung zwischen Paul und Peter, so dass Peter ohne Berechtigung handelte. Peter kann daher von Paul Ersatz für die Fütterungskosten verlangen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte Geschäftsführung Seite 5: Exkurs zum Fremdgeschäftsführungswillen Seite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffen Seite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 11: Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag Seite 12: Angemaßte Geschäftsführung