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Kein Kosten-Deckel bei Klassenfahrten für Hartz-IV-Kinder

AFP VOM 13.11.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 2020 Aufrufe
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Klassenfahrt, Hartz-IV-Kinder

BSG: Arbeitsgemeinschaft muss Fahrten ganz bezahlen

Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 14 AS 36/07 R)

Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin Recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen. Wie die meisten Arbeitsgemeinschaften hatten die JobCenter in Berlin ihre Kostenerstattung für Klassenfahrten aber gedeckelt. In Berlin lag die Grenze bei 400 Euro für Auslandsfahrten und 180 Euro für Fahrten nach Brandenburg.

Wie das BSG entschied, erlaubt das Gesetz eine solche Deckelung nicht. Auch gebe das Gesetz den Arbeitsgemeinschaften nicht das Recht zu überprüfen, ob die Fahrten "angemessen" sind. Vielmehr seien die Kosten "in voller Höhe zu übernehmen", sofern die Fahrt den schulrechtlichen Bestimmungen entspricht, urteilten die Kasseler Richter. Im Vergleich zu anderen Ausgaben habe der Gesetzgeber Klassenfahrten gezielt bevorzugt, um eine Ausgrenzung der Kinder zu verhindern.

13. November 2008 - 14.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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