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Deutschland wegen langen Verfahrens zu Bhagwan-Bewegung verurteilt

AFP VOM 6.11.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 4244 Aufrufe
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen eines zu langen Justizverfahrens gegen die frühere Bhagwan-Bewegung verurteilt. Die Bundesrepublik habe mit ihrem elf Jahre dauernden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Artikel 61 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, entschied das Straßburger Gericht am Donnerstag. Deutschland wurde dazu verurteilt, drei klagenden Teilvereinigungen 4000 Euro plus anfallende Gebühren zu erstatten. Gleichzeitig wiesen die Richter aber den Vorwurf zurück, Deutschland habe durch die Bezeichnung der Bewegung als "Jugend-" oder "Psycho-Sekte" die Religionsausübung beeinträchtigt.

Seit den 70er Jahren hatten die Regierungen des Bundes und der Länder vor den Gefahren der Bhagwan-Bewegung insbesondere für Jugendliche gewarnt. Seit 1979 wurde die heute als Osho bekannte Organisation von deutschen Behörden als "Sekte" bezeichnet und teils mit Adjektiven wie "destruktiv" oder "pseudo-religiös" versehen. Dagegen hatte die Bewegung 1984 vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt und zwei Jahre später Recht bekommen. Nach Berufung der Bundesregierung ging der Fall durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Dort erging erst 2002 eine Entscheidung - demnach sind Bezeichnungen wie "pseudo-religiös" oder "destruktiv" nur zulässig, wenn sie durch Tatsachen gestützt werden.

Geklagt hatten in Straßburg der Leela Förderkreis, das Wies Rajneesh Zentrum für spirituelle Therapie und Meditation sowie die Osho Uta Lotus Commune. Sie hatten jeweils 30.000 Euro Schadenersatz verlangt. Die Bhagwan-Bewegung war in den 70er Jahren durch den Inder Rajneesh Chandra Mohan gegründet worden. Er ließ sich zunächst "Bhagwan" nennen, was "der Göttliche" bedeutet. Nachdem er aus Indien und später aus den USA wegen Streitigkeiten mit den Steuerbehörden und der Justiz fliehen musste, gründete er zahlreiche internationale Kommunen, darunter in Deutschland. Er starb 1990 mit einem geschätzten Vermögen von einer Milliarde Dollar. Heute wird die Osho-Bewegung von einem Kollektiv geleitet.

6. November 2008 - 15.47 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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