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Karlsruhe erschwert erneut Zugriff auf Telefondaten
AFP VOM 6.11.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 2198 Aufrufe Mehr zum Thema:Telefondaten, Vorratsdatenspeicherung, Behörden
Einschränkungen für Nachrichtendienste und Länderbehörden
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Einstweilige Anordnung zum begrenzten Zugriff der Behörden auf Telekommunikationsdaten um weitere sechs Monate bis Ende April verlängert. Zugleich erlegte das Gericht in seinem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss weiteren Behörden diese Beschränkungen auf. So begrenzte es den Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten nun auch für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen. Politiker der Opposition sowie Verbände begrüßten die Entscheidung. (AZ: 1 BvR 256/08)
Der Termin für eine Hauptverhandlung über die Vorratsdatenspeicherung ist weiter offen. Die seit März anhängige Verfassungsbeschwerde wurde von acht Bürgern eingelegt und 30.000 weiteren unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht hatte erstmals im März eine einschränkende Einstweilige Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung erlassen. Diese Anordnung wurde in dem jetzt veröffentlichten und bereits Ende Oktober ergangenen Beschluss verlängert.
Demnach darf der Staat weiterhin nur dann auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Die Nachrichtendienste dürfen laut Gericht vorerst nur dann auf gespeicherte Verbindungsdaten zugreifen, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Planung oder Begehung bestimmter Straftaten wie etwa Friedens- oder Hochverrat vorliegen.
Das Gericht untersagte überdies der Polizei in Bayern und Thüringen den uneingeschränkten Abruf von gespeicherten Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr, wie dies in den neuen Polizeigesetzen dieser Bundesländer vorgesehen ist. Ansonsten könne die Polizei "weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte" auch unbeteiligter Dritter erhalten, hieß es in dem Karlsruher Beschluss. Für diese Bürger erhöht sich laut Gericht dann die Gefahr, dass allein wegen des weit reichenden Zugriffs auf Vorratsdaten ihre Telefone überwacht oder die Wohnung durchsucht werden.
Vertreter von FDP und Grünen begrüßten den Gerichtsbeschluss. Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler zeigte sich in der "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe) überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe keinen Bestand haben werde: "Das Karlsruher Gericht verbietet äußerst selten die Anwendung von Gesetzen mit einstweiligen Verfügungen. Deshalb sind die Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren hoch." Der Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, appellierte an die Bundesregierung, nicht auf die Hauptverhandlung zu warten, sondern schon jetzt "ihre Daten-Sammelwut einzustellen und die Vorratsdatenspeicherung zurückzunehmen".
Gemischt war die Reaktion der Linken. Parteivorstandsmitglied Jan Korte begrüßte, dass die Einschränkungen verstärkt wurden. Zugleich äußerte er jedoch die Vermutung, dass das Gesetz letztlich in Karlsruhe Bestand haben werde "und lediglich an einigen Paragrafen nachgebessert wird".
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Verfassungsbeschwerde unterstützt, geht indessen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof nächstes Jahr die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kippen wird. Dann sei der Weg für eine entsprechende Entscheidung aus Karlsruhe frei.
Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnete den Beschluss als "dringend notwendige Klarstellung" und forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz nochmals auf seine Verfassungsgemäßheit zu überprüfen. Nach Ansicht der Deutschen Journalisten Union (dju) ist die Entscheidung "wichtig, um bei der exzessiven Erhebung und Speicherung von Daten wenigstens der unkontrollierten Übermittlung einen Riegel vorzuschieben".
6. November 2008 - 16.03 Uhr
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