Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig

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Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.

Beispiel:
Ein Schüler beleidigt seinen Lehrer in einer Schülerzeitung. In der Klasse kann der Lehrer den verantwortlichen Schüler nicht ausfindig machen. Der Lehrer kann nun nicht alle Schüler der Klasse zum Nachsitzen verdonnern. Dies würde eine unzulässige Kollektivstrafe darstellen, da von der Maßnahme des Schülers auch unschuldige Schüler betroffen wären.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Schulrecht: Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittel
Seite  2:  Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig
Seite  3:  Verweisung von der Schule
Seite  4:  Wie kann gegen einen Schulverweis vorgegangen werden?
Leserkommentare
von Gartenzwerg545 am 04.01.2017 20:59:45# 1
Ich habe im berliner Schulgesetz ausführlich gesucht, ich habe auch die Suchfunktion genutzt, welche die gesamt Webseite nach bestimmten Wörtern durchsucht. Da stand überhaupt nichts zu Strafen; Kollektiv; Konsequenzen oder irgendwas.. Jemand im Internet hatte mal von einem § 47 SchUG gesprochen. Aber ich kann dieses "SchUG" Gar nicht finden. Das Problem ist nur, dass meine Geschichtslehrerin die gesamte Klasse nachsitzen lassen will, weil manche Schüler laut sind. Ich gehöre aber bestimmt nicht dazu, dementsprechen will ich auch nicht nachsitzen. Bevor ich es ihr sage möchte ich aber irgendwas Handfestes haben, damit sie das nicht als Quatsch abstempeln kann. Kann mir jemand da helfen?
    
von 123recht.de am 05.01.2017 10:26:53# 2
Hallo,

Du kannst diesen Artikel ausdrucken und als Referenz mitnehmen, insbesondere Seite 2 "Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig". Du findest das nicht im Gesetz, weil es rechtsstaatliche Prinzipien sind und sich aus den Grundrechten ergeben.

Liebe Grüße an die Lehrerin
123recht.net
    
von Gun2502 am 14.12.2017 12:06:20# 3
Hallo,
Ich bin in der Jahrgangsstufe 13. Während unserer Klausurphase haben mehrere Schüler aus meiner Parallelklasse für 2 Tage den Unterricht geschwänzt ohne sich abzumelden. Nun hat unsere Stufenleitung eine Attestpflicht für die ganze Stufe ausgesprochen. Ist das erlaubt?
Würde mich über eine zügige Antwort freuen da der Fall sehr konkret ist. Danke im Vorraus.
    
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