Der Sachverständige
Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Beweis, Beweiswürdigung, Beweismittel, ZeugeDer Sachverständige ist Berater und Helfer des Gerichts. Er soll durch seine besondere Sach- und Fachkunde Tatsachen und Erfahrungssätze für die Richter beurteilen. Durch seine Spezialkenntnisse dient er dazu, das Wissen des Gerichts zu ergänzen. Vor Gericht wird der Sachverständige freiwillig aufgrund der Übernahme eines Auftrags zur Gutachtenerstellung tätig. Er erstellt über aufgeworfene Fragen Gutachten, in denen er Antworten mit Hilfe seines Spezialwissens gibt. Ist beispielsweise zwischen den Parteien umstritten, ob der an einer Waschmaschine entstandene Schaden infolge eines unfachmännischen Einbaus oder unsachgemäßen Gebrauchs entstanden ist, oder der Mörder bei Begehung der Tat bei klarem Verstand war, erstellt der Sachverständige zur Klärung dieser Beweisfrage ein Gutachten darüber. In der Praxis kommen im Strafrecht als Sachverständige häufig Psychiater in Betracht, die z.B. ein Gutachten über die Persönlichkeit und Schuldfähigkeit des Täters erstellen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die richterliche Beweiswürdigung Seite 2: Der Sachverständige Seite 3: Der Augenschein Seite 4: Der Zeuge Seite 5: Die Urkunde Seite 6: Die Parteivernehmung Seite 7: Die Beweislast - Wer hat was zu beweisen? Seite 8: Die BeweislastumkehrVerfahrensrecht StPO - Zeugnisverweigerungsrechte