
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unparteiisch zu betreuen hat.
Er berät den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften und hat darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und eindeutig niedergelegt wird.
Der Notar sichert also, dass Rechtsgeschäfte mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichenden Folgen so abgewickelt werden, wie die beteiligten Personen es wünschen.
Ein Notar wird vornehmlich eingeschaltet bei:
Ein Notar ist ein besonders qualifizierter und erfahrener Jurist. Er muss wie ein Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt haben. Diese wird durch eine juristische Ausbildung an einer Universität und zwei juristische Staatsexamina erlangt.
Zusätzlich ist für das hauptberufliche Notaramt auf Lebenszeit eine Vorbereitungszeit von drei Jahren als Notarassessor erforderlich. In den Bundesländern, in denen es den "Anwaltsnotar" gibt, ist eine mindestens fünf Jahre bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder eine anwaltliche Berufspraxis von drei Jahren in dem jeweiligen Amtsbereich nachzuweisen.
Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerber werden strenge Maßstäbe angesetzt. - Eine persönliche und fachliche Eignung unter Berücksichtung eines deutlich über dem Durchschnitt abgeschlossenen Staatsexamens sind Grundvoraussetzung.
Während seines Berufslebens bewahrt sich der Notar seine hohe fachliche und soziale Qualifikation. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich ständig fortzubilden. Zu diesem Zweck unterhält das deutsche Notariat eigene Fortbildungseinrichtungen.
Häufig sind Notare, genauso wie Anwälte, Autoren bedeutender wissenschaftlicher Veröffentlichungen; sie sind Ausdruck eines hohen Berufsethos und Qualifikationsniveaus.
Ein Anwalt ist Vertreter einer Partei. Er handelt also nicht unparteiisch, sondern vertritt die Interessen seiner Klienten, wenn diese rechtliche Probleme haben.
Ein Notar hingegen ist ein unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er darf niemanden bevorzugen oder benachteiligen, sich nicht mit einer Partei identifizieren und niemandem gegenüber voreingenommen sein.
Die Pflicht zur Unparteilichkeit gilt nicht nur bei Beurkundungen, sondern bei allen Amtstätigkeiten des Notars.
In einigen Bundesländern gibt es die hauptberuflichen Notare, die nicht gleichzeitig Inhaber eines besoldeten Amtes seien dürfen. In den meisten Ländern handelt es sich aber um Anwaltsnotare, die Rechtsanwalt und Notar zugleich sind.
Der Notar ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Erklärungen der Beteiligten klar zu formulieren und über die rechtliche Tragweite des betreffenden Rechtsgeschäfts zu informieren. Dabei soll er Irrtümer und Zweifel vermeiden, unerfahrene Beteiligte vor Nachteilen bewahren, eventuelle Bedenken gegen ein Rechtsgeschäft mit den Beteiligten erörtern und Alternativen aufzeigen.
Nach einer Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister .
Gegenüber Dritten unterliegt der Notar wie der Rechtsanwalt einer Schweigepflicht.
Ist durch das Gesetz für eine Erklärung eine öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. Damit wird aber nur bestätigt, dass die Unterschrift des Betreffenden echt ist. Nicht bestätigt wird der Inhalt des Dokumentes!
Bei der notariellen Beurkundung wird die Urkunde an sich, also ihr kompletter Inhalt, bestätigt und ist damit ein öffentliches Dokument, das den vollen Beweis des Beurkundungsvorgangs erbringt. - Es wird bezeugt, dass die Beteiligten an einem bestimmten Tag vor dem Notar erschienen sind, die in der Urkunde aufgenommenen Erklärungen abgegeben haben, dass der Inhalt ihnen vorgelesen wurde und sie sich mit diesem durch ihre Unterschrift einverstanden erklärt haben.
In der Regel hilft der Notar, Streit zu vermeiden. Er kann aber auch Streit schlichten, wenn sich die Beteiligten freiwillig auf ihn als "Schiedsrichter" einigen. Dadurch lässt sich ein langer und oft teurerer Prozess vermeiden. - Um es gar nicht erst zu einem Streit kommen zu lassen, sollte man den Notar möglichst früh einschalten; dann kann er seine Erfahrung und Sachkunde am besten einsetzen.
Ein Notar haftet persönlich für die sorgfältige Erfüllung seiner Aufgaben. Bei schuldhafter, d.h. vorsätzlicher oder fahrlässiger Amtspflichtverletzung haftet er dem Geschädigten auf Schadenersatz. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Notar die Rechtslage falsch erkannt hat. Er ist verpflichtet, hiergegen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Notare sollen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Leistungen sicherstellen. Deshalb sind sie auch an Orten zu finden, an denen es keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Der Notar hingegen darf nur innerhalb seines Amtsbereiches tätig werden.
Für seine Tätigkeit erhält der Notar gesetzlich festgelegte Gebühren und Auslagen. Deren Höhe richtet sich nach Bedeutung und Wert des jeweiligen Geschäftes.

