Die Patentanmeldung

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Kosten und Verfahrenskostenhilfe

Für eine Patentanmeldung beträgt die Anmeldegebühr 60 Euro und die Recherchegebühr 250 Euro. Bei der Prüfungsantragsgebühr ist man, je nach dem ob ein vorheriger Rechercheantrag gestellt wurde, mit 150 oder 350 Euro dabei.

Die Einschaltung eines Patentanwalts kostet erfahrungsgemäß ca. weitere 1.500 bis 4.000 Euro. Außerdem ist für ein Patent unaufgefordert bei Beginn des dritten Jahres und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an, eine sich steigernde Jahresgebühr zu entrichten, beginnend bei 70 Euro für das 3. Jahr und bis zu 1.940 Euro für das 20. Jahr.

Erklärt sich der Anmelder gegenüber dem DPMA schriftlich bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten, so ermäßigen sich die Patentanmeldegebühren und die Jahresgebühren auf die Hälfte. Diese Lizenzbereitschaftserklärung ist verbindlich, solange sie nicht schriftlich widerrufen wird.

Wenn sich ein Erfinder aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sieht, die Gebühren und Kosten zu bezahlen, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen. Nach Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse kann der Antragsteller ganz oder teilweise von den anfallenden Gebühren und sogar den Anwaltskosten befreit werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über Verfahrenskostenhilfe beim DPMA.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Ein Patent anmelden!
Seite  2:  Kosten und Verfahrenskostenhilfe
Seite  3:  Offenlegung und Prüfung
Seite  4:  FAQ`s zum Patentrecht
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