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EuGH bestätigt deutschen Jugendschutz bei Filmen

AFP VOM 14.2.2008 | Nachrichten - Europarecht | 2355 Aufrufe
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Jugendschutz, Filme, Video

Altersfreigaben aus dem Ausland gelten nicht

Deutschland kann an der eingeschränkten Freigabe von Videofilmen und anderen Bildträgern für Jugendliche festhalten. Nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündeten Urteil muss Deutschland nicht die Altersfreigabe anderer EU-Staaten anerkennen. (Az: C-244/06)

Mit seiner Klage wehrte sich ein deutscher Medienvertrieb gegen den Versandhandel mit japanischen "Anime"-Comics durch einen Wettbewerber. Die britische Filmeinstufungsstelle BBFC hat diese Filme ab 15 Jahren freigegeben; eine deutsche Altersfreigabe liegt nicht vor. Ohne eine solche Einstufung durch die jeweilige Landesbehörde oder die freiwillige Selbstkontrolle dürfen Filme nach deutschem Recht aber nicht im Versandhandel angeboten und auch sonst nur eingeschränkt verkauft werden.

Wie der EuGH entschied, kann Deutschland auf einer eigenen Einstufung bestehen, sofern ausländischen Anbietern das Verfahren nicht unnötig schwer gemacht werde. Nach den Erklärungen der Bundesregierung sei dies aber nicht der Fall. Der Jugendschutz sei bewusst nicht vereinheitlicht worden. Der EG-Vertrag belasse den EU-Staaten die Möglichkeit, die Altersgrenzen entsprechend der jeweiligen kulturellen und moralischen Werte selbst festzusetzen.

14. Februar 2008 - 12.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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