
Bei der inzwischen abgeschafften Eigenheimzulage sind Grenzpendler und im Ausland tätige Beamte rechtswidrig benachteiligt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Klage der Europäischen Kommission. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums ist davon aber nur eine geringe Zahl noch offener Verfahren betroffen. Inhaltlich sei das Urteil "ärgerlich", von den Auswirkungen her aber "keine Belastung für den Haushalt", sagte Sprecher Torsten Albig. (Az: C-152/05)
Die Eigenheimzulage wurde bis einschließlich 2005 Steuerpflichtigen gewährt, die zu eigenen Wohnzwecken ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland bauten oder kauften. Ab 2006 wurde die Subvention abgeschafft; sie läuft 2011 aus. Durch die Beschränkung auf Wohnungen in Deutschland waren nach Überzeugung der EU-Kommission Menschen benachteiligt, die zwar in Deutschland ihre Steuern zahlten, aber im Ausland wohnten, insbesondere Grenzpendler, aber auch im Ausland tätige Diplomaten und Beamte.
Auf Klage der Kommission bestätigte nun der EuGH eine Vertragsverletzung. Ohne Erfolg argumentierte die Bundesregierung, die Beschränkung auf Wohnungen in Deutschland sei durch das Ziel gerechtfertigt, im Inland ausreichend Wohnraum zu schaffen. Der EuGH folgte dem nicht: Der Wohnungsmarkt werde in gleicher Weise entlastet, wenn ein Grenzpendler in Deutschland arbeite und Steuern zahle, seinen Wohnsitz aber im Ausland habe.
17. Januar 2008 - 12.56 Uhr
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