Arbeitsvergütung

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Vergütung, Lohn, Arbeitsrecht
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Lohnzahlung kann der Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) auch dann verlangen, wenn infolge eines gesetzlichen Feiertages nicht gearbeitet wurde.
Gesetzliche Feiertage unterscheiden sich zum Teil je nach Bundesland.- Einheitlich sind im ganzen Bundesgebiet die folgenden Feiertage festgelegt: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Wer ist wann Begünstigter?

Die Berechtigung ergibt sich unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses für alle Arbeitnehmer. Wer allerdings am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach einem Feiertag unentschuldigt seiner Arbeitsstelle fernbleibt, verliert den Anspruch .

Keine Zahlungen des Arbeitgebers sind immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen nicht gearbeitet hätte. Kein Anspruch besteht folglich, wenn die Arbeit ausgefallen wäre, z.B. wegen schlechten Wetters, oder das Arbeitsverhältnis auf Grund von Erziehungsurlaubs ruht.
Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer durch den Feiertag weder geschädigt noch bevorteilt werden.

Wieviel wird gezahlt?

In das fortzuzahlende Entgelt sind alle Bestandteile miteinzurechnen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er an dem Feiertag seine normale Arbeitsleistung erbracht hätte. Akkordarbeit oder Provision wird anteilig nach einem ermittelten Durchschnittswert eingebracht. Ein Feiertag wird also entlohnt wie ein normaler Arbeitstag.

2345
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Arbeitsvergütung - Kein Lohn ohne Arbeit, oder?
Seite  2:  Höhe des Lohnes
Seite  3:  Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Seite  4:  Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Seite  5:  Sonderzuwendungen
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Geltungsbereich des Arbeitsrechts
Arbeitsrecht Kündigung
Arbeitsrecht Kündigungsschutz
Arbeitsrecht Urlaub
Arbeitsrecht Die wichtigsten Probleme im Arbeitsrecht