Totalschaden, Schmerzensgeld, Haushaltshilfeschaden, Mietwagenkosten

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Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?

Totalschaden, Schmerzensgeld, Haushaltshilfeschaden, Mietwagenkosten

Hat es auf der Straße gekracht, ist die Aufregung, unabhängig ob selbst oder fremd verschuldet, erst einmal groß. Dabei ist die erste Regel in diesem Fall: Kühlen Kopf bewahren.

Selbst bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können in der Phase unmittelbar nach der Kollision grobe Fehler gemacht werden, die sich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Regulierung des Unfallschadens negativ auswirken können.

Sascha  Kugler
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Kurfürstendamm 136
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Deshalb einige Regeln, die Sie nach einem Unfall beachten sollten: Auch wenn Sie nach einem Unfall möglicherweise zunächst unter einem Schock stehen, sollten Sie versuchen, sich so schnell wie möglich wieder zu sammeln, um den Nachweis des Verlaufs des Unfalls umgehend zu dokumentieren. Insbesondere von Bedeutung ist die Stellung der Fahrzeuge zueinander, da man anhand des Kollisionswinkels im Zusammenhang mit der Art der Beschädigung den Unfallhergang durch die Erstellung eins Unfallrekonstruktionsgutachten belegen kann.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich - soweit zulässig - die Unfallfahrzeuge so stehen zu lassen, wie sie direkt nach dem Zusammenstoß gestanden haben. Dann wäre es sinnvoll, wenn möglich Lichtbilder anzufertigen oder eine Unfallskizze zu zeichnen. Sie sollten sich auch bei Bagatellschäden nicht davor scheuen, die Polizei zu rufen.

Dies sollten Sie selbst dann tun, wenn die Gegenseite noch vor Ort ein Verschulden einräumt. Weiter sollten Sie versuchen Personen anzusprechen, die den Unfallhergang beobachtete haben und lassen Sie sich deren Namen und Anschrift geben, oder schreiben sich zumindest deren Kennzeichen auf, von denen Sie ausgehen, der Fahrzeuginsasse könnte das Unfallgeschehen beobachtet haben. All diese Personen können Ihnen später möglicherweise als nützliche Zeugen dienen.

Selbst wenn Sie vor Ort das Gefühl haben, Sie seien Schuld an dem Unfall. Unterschreiben Sie keinerlei Einverständniserklärungen. Ist diese einmal unterschrieben und am nächsten Tag haben Sie Zweifel an Ihrer Schuld, sind diese Erklärungen nur schwer wieder zu neutralisieren.

Ebenso wichtig ist es, sich wegen der Rechtslage kundig zu machen, bevor Sie etwas in die Wege leiten, was Geld kosten kann. Dies sollten Sie auch beachten, wenn die Verschuldensfrage geklärt scheint, denn wie letztlich ein Gericht entscheidet, können Sie nicht hervor sehen. Die Regulierung eines Schadens, der bei einem Unfall geschieht, ist heute so kompliziert und umfangreich, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht nur angezeigt, sondern so wichtig ist, dass die Rechtsprechung dessen Kosten als Schaden definiert.

Das bedeutet, dass Sie berechtigt sind, die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwaltes als Schadensposition geltend zu machen und die gegnerische Versicherung diese, also im Rahmen der Ersatzpflicht, übernehmen muss. Gegen die Interessen der Gegenseite (Unfallgegner, Haftpflichtversicherung) brauchen Sie einen starken Partner der sich auskennt und sich nicht vertrösten lässt. Deshalb sollten Sie gleich nach dem Unfall einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen und ihn mit der Regulierung des Schadens beauftragen.

Bereits Kleinigkeiten können dazu führen, dass es zu einer Haftungsquote kommt, die eben nicht eine vollständige Regulierungsverpflichtung auf Seiten des vermeintlichen Unfallverursachers auslöst. Manchmal kommt es zu einer Schadenquote auch ohne Verschulden eines der Unfallbeteiligten allein aufgrund des Umstandes, dass Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt haben, die sog. Betriebsgefahr.

Sollten Sie sich beim einem Unfall verletzt haben, ist es für die anschließende Geltendmachung eines Anspruchs auf Schmerzensgeld unabdinglich, dass Sie sich für alles Quittungen geben lassen (Krankenhauszuschlag, Zuzahlung in der Apotheke, Praxisgebühr, Taxifahrten, Zugfahrten zurück, Ersatzanschaffungen etc). Gehen Sie bei Beschwerden zu einem Arzt, damit festgestellt werden kann ob ein Zusammenhang mit dem Unfall vorliegt und eine adäquate Behandlung sichergestellt ist. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Arzt bitten, dass er Ihnen ein Attest ausstellt.

Sollten Sie aufgrund der Folgen des Unfalls arbeitsunfähig sein, lassen Sie sich krankschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben. Gerade bei Verletzungen ist es besonders wichtig einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Nur ein Anwalt kann Ihnen fachkundige Auskunft darüber geben, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder gar weitere Ansprüche, wie z.B. Haushaltshilfeschaden, Behandlungskosten, etc. haben.

Denken Sie bitte daran, dass die erfolgreiche Abwicklung Ihres Unfallschadens auch davon abhängt, wie gekonnt von Anfang an gehandelt wird. Nach einem Unfall steht man oft vor vielen ungeklärten Fragen. Bekomme ich den Schaden auch ohne Reparatur ersetzt? Wann erhalte ich die Mehrwertsteuer, vor allem bei Vorliegen eines Totalschadens? Kann ich einen Mietwagen nehmen? Kann ich reparieren, obwohl Totalschaden vorliegt oder auch umgekehrt?

Nur wenn Sie vorher wissen, mit was Sie rechnen können, können Sie kalkulieren und entscheiden! Auch wenn "auf den ersten Blick" das Verschulden bei Ihnen zu sein scheint (Eigenverschulden), ist es sinnvoll, einmal nachzufragen. Auch eine nur prozentuale Beteiligung des Unfallgegners an Ihrem Schaden macht den Verlust und die finanzielle Belastung für Sie leichter!

Bitte bedenken Sie auch immer, dass nach einem Unfall alle Unfallbeteiligten verpflichtet sind, zunächst die Unfallstelle zu sichern und sich anschließend als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben. Am besten ist es stets die Polizei herbei zu rufen. Selbst wenn Sie glauben, es sei nur eine Bagatelle sollten Sie keinesfalls nur einen Zettel mit Ihrer Anschrift an die Windschutzscheibe heften. In diesem Fall haben Sie zunächst eine Wartepflicht, sollte sich nach einer längeren Zeit niemand anfinden, so sollten Sie anschließend den Unfall bei der Polizei melden. Kommen Sie der Meldepflicht nicht nach machen Sie sich möglicherweise wegen Unfallflucht gem. § 142 StGB strafbar.

Sascha Kugler
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