Außergerichtliche Schuldenregulierung statt Insolvenz

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Der Königsweg aus der Schuldenfalle

Wie befreie ich mich erfolgreich von meinen Schulden? Bekanntermaßen bietet die Verbraucherinsolvenz einen Ausweg aus der Schuldenfalle – nach sechs Jahren kann Schuldenfreiheit erlangt werden. Weniger bekannt aber in vielen Fällen vorteilhafter ist es, sich mit den Gläubigern auf einen Vergleich zu einigen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren bietet Überschuldeten einen Ausweg aus den Schulden. Wenn das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet hat, werden nach sechs Jahren – der sog. Wohlverhaltensperiode – die Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Um die Restschuldbefreiung zu erlangen müssen die Schuldner einige Pflichten erfüllen, beispielsweise sich um Einkommen bemühen und kein Vermögen verschweigen.

Oliver Gothe-Syren
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Wenn der Schuldner genügend Einkommen hat, muss er Kosten für Treuhänder und Insolvenzgericht von bis zu € 3.000,00 zahlen. Diese werden auf Antrag zunächst gestundet, erlöschen jedoch nicht nach den sechs Jahren Wohlverhaltensperiode.

Vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren muss nach den Vorschriften der Insolvenzordnung stets ein "außergerichtlicher Einigungsversuch" durchgeführt und von Anwälten oder einer Schuldnerberatung als fachkundige Stelle betätigt werden. Teilweise wird dieser nicht zielorientiert, sondern als Förmelei lieblos abgehandelt, obwohl hier die Chance besteht, ohne die Kosten eines Insolvenzverfahrens und schneller Schuldenfreiheit zu erlangen.

Die außergerichtliche Schuldenregulierung (Gläubigervergleich)

Die außergerichtliche Schuldenregulierung ist der Königsweg der Befreiung von den Schulden. Sie ist sowohl für Schuldner als auch für die Gläubiger von großem Vorteil: Die Befriedigungsquote fällt durch die Einsparung der Kosten eines Insolvenzverfahren (vor allem des Verwalters bzw. Treuhänders) höher aus und es wird Zeit gespart.

Der Schuldner unterliegt nicht den Pflichten wie bei einem Insolvenzverfahren und erspart sich die 6-jährige Wohlverhaltensperiode.

Es hat sich bei den Gläubigern herumgesprochen, dass die Mehrzahl der Insolvenzverfahren keine nennenswerte Befriedigung sondern nur bürokratischen Aufwand bringen. Wenn Einkommen oder sonstiges Vermögen beim Schuldner vorhanden sind, werden diese häufig von den Kosten des Treuhänders und den Gerichtskosten aufgezehrt – für die Gläubiger lohnt sich das kaum.

Wenn der angebotene Gläubigervergleich die besondere Situation der Schuldenlage berücksichtigt, ist dieser Weg oft erfolgreich. Der Anwalt kann den Gläubigern die Vorteile darstellen, den Vergleich anzunehmen oder im Falle einer sonst unabwendbaren Verbraucherinsolvenz möglicherweise gar kein Geld zu erhalten. Erfahrungsgemäß steigt die Vergleichsbereitschaft bei den Gläubigern, wenn ein erfahrener Anwalt sich für den Schuldner einsetzt.

Die Vorzüge der beschriebenen außergerichtlichen Schuldenregulierung haben übrigens auch nach der geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz (Artikel zum vereinfachten Restschuldbefreiungs-Verfahren für mittellose Schuldner) bestand: Es können die dann auch sogar von mittellosen Schuldnern zu tragenden Kosten und die sechsjährige „Wohlverhaltensperiode“ in vielen Fällen vermieden werden.

Rechtsanwalt Oliver Syren aus der Kanzlei LEGITAS SYREN ist seit vielen Jahren auf das Insolvenzrecht spezialisiert und steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


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