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Gericht: Auch Amazon-Gutscheine müssen drei Jahre gelten

AFP VOM 24.4.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 2819 Aufrufe
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Amazon, Gutscheine

Amazon muss seine Praxis ändern, Geschenkgutscheine schon nach einem Jahr verfallen zu lassen. Auch für den Internetbuchhändler gelte das Gesetz, wonach Gutscheine erst nach drei Jahren verjähren, teilte das Landgericht München I am Dienstag mit. Damit setzte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch. Bislang hatte Amazon nach seinen Geschäftsbedingungen nicht nur die Geltung der Gutscheine auf ein Jahr begrenzt, sondern nach dieser Frist auch Restguthaben verfallen lassen. Auch dies ist nicht rechtens. Amazon kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen (Az 12 O 22084/06).

Der von Amazon zur Begründung angegebene hohe Verwaltungsaufwand sei nicht ersichtlich, da ohnehin ein Großteil der Gutscheine schon in den ersten Monaten eingelöst werde, befanden die Richter. Außerdem gehe es nicht an, dass das Unternehmen einerseits an Zinsen aus den noch nicht eingelösten Beträgen verdienen könne und andererseits dann auch von den verfallenen Beträgen profitiere.

24. April 2007 - 16.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007




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