Das Kleingedruckte
2.1.2002 | Ratgeber - Kaufrecht | 182619 Aufrufe Mehr zum Thema:Schuldrecht, 2002, Kauf, Gewährleistung
Nach der Information oder Werbung folgt der Kauf. Früher war dies einer der problematischsten Schritte beim Abschluss eines Kaufvertrages. Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder auf Deutsch das "Kleingedruckte" versuchte sich der Verkäufer so weit wie möglich von seiner Haftung zu verabschieden.
Diesem Treiben schiebt das neue Schuldrecht einen Riegel vor. Die Möglichkeit, die gesetzlichen Vorschriften durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Absprachen abzuändern, ist im Bereich eines Geschäfts mit dem "Privatmann" so gut wie ausgeschlossen.
Dies liegt an dem Inhalt der europäischen Richtlinie, die mit dem neuen Schuldrecht umgesetzt wird. Die europäische Richtlinie sieht nämlich vor, dass alle Vertragsklauseln, durch die in der Richtlinie gewährte Rechte außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden, für den Verbraucher nicht bindend sind. Da nun das neue deutsche Schuldrecht an die europäische Richtlinie angelehnt ist, würden alle vertraglichen Vereinbarungen, die gegen das neue Schuldrecht verstoßen würden, auch gegen die Richtlinie verstoßen und damit keine Gültigkeit haben.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Neues Schuldrecht - Mehr Rechte beim KaufSeite 2: Haftung für WerbungSeite 3: Das KleingedruckteSeite 4: Die `Ikea-Klausel`Seite 5: Das neue GewährleistungsrechtSeite 6: VerjährungSeite 7: Beweislast



