Die Arbeitsberechtigung

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Unter bestimmten Voraussetzungen haben ausländische Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung einer Arbeitsberechtigung.

Sie müssen dazu folgende Kriterien erfüllen:

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis
  • Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland seit fünf Jahren oder
    ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit sechs Jahren
  • Beschäftigung zu gleichgünstigen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare deutsche Arbeitnehmer

Die Arbeitsberechtigung wird in der Regel unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschränkungen erteilt.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Vorraussetzungen für die Arbeit in Deutschland
Seite  2:  Begriffserläuterungen
Seite  3:  Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Seite  4:  Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Aufenthaltsgesetz
Seite  5:  Die Arbeitsberechtigung
Seite  6:  Die Arbeitserlaubnis
Seite  7:  Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?
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