Die Arbeitsberechtigung
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, AusländerrechtUnter bestimmten Voraussetzungen haben ausländische Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung einer Arbeitsberechtigung.
Sie müssen dazu folgende Kriterien erfüllen:
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis
- Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland seit fünf Jahren oder
ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit sechs Jahren - Beschäftigung zu gleichgünstigen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare deutsche Arbeitnehmer
Die Arbeitsberechtigung wird in der Regel unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschränkungen erteilt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vorraussetzungen für die Arbeit in Deutschland Seite 2: Begriffserläuterungen Seite 3: Ausnahmen von der Genehmigungspflicht Seite 4: Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Aufenthaltsgesetz Seite 5: Die Arbeitsberechtigung Seite 6: Die Arbeitserlaubnis Seite 7: Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?