Staatsauffassungen

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Man unterscheidet zwischen der organischen und der instrumentellen Staatsauffassung.

  • Die organische Staatsauffassung betrachtet den Staat selbst, das "Gehirn", als höchsten Zweck allen Handelns. Das Wohl der Gesellschaft stellt dabei das allgemeine Staatsziel dar, individuelle Interessen treten in den Hintergrund. Der Bürger wird bloß als eine Art Mittel zum Zweck angesehen. Bekannte Vertreter dieser Auffassung waren Platon, Hegel oder Marx.
    Der Schwerpunkt liegt hier auf den Pflichten der Bürger, nicht auf seinen Rechten.
    Als klassisches Beispiel für eine derartige Staatsauffassung kann das Dritte Reich genannt werden. Während der NS-Zeit stand das Wohl und die Macht des deutschen Volkes (mal völlig wertfrei betrachtet) über allem anderen, der Einzelne musste sich dementsprechend unterordnen.

  • Bei der instrumentellen Staatsauffassung wird umgekehrt der Staat als Mittel zum Zweck betrachtet. Er ist als eine Art Institution eingesetzt, um die individuellen Probleme der Bürger lösen zu helfen bzw. für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu sorgen. Man spricht auch von einer Principal-Agent-Beziehung: Der Staat, der für das Allgemeinwohl sorgen soll, dient dem Principal, den hier der Bürger darstellt, als Agent. Es besteht allerdings die Gefahr des Machtmissbrauchs, wenn der Staat die Wünsche seiner Bürger missachtet und eigene Interessen verfolgt. In diesem Fall besteht ein Principal-Agent-Problem.

    Die vier Ausprägungen der instrumentellen Staatsauffassung :

    1. Der Leviathanstaat geht auf den Philosophen Thomas Hobbes (17. Jahrhundert) zurück. Er zeichnet ein pessimistisches Menschenbild, wobei der Staat das Gewaltmonopol besitzt. So soll ein Krieg aller gegen alle verhindert werden. Ohne staatliche Intervention wird die Lebensperspektive des Menschen als "ekelhaft, einsam, armselig, tierisch und kurz" beschrieben. Der Grundsatz "homo homini lupus" (Der Mensch ist des Menschen Wolf) unterstützt diese Auffassung.
    2. Beim Minimalstaat beschränken sich die Funktionen des Staates auf reine Schutzfunktionen. Durch die "drei Gewalten" Polizei, Militär und Justiz kommt dem Staat ausschließlich die Eigensicherung nach innen und nach außen zu.
    3. Die Vorstellung vom Gesellschaftsvertrag geht auf John Locke zurück. Er geht davon aus, dass der Staat wie ein Bürger auftritt und eine allgemeine Übereinkunft rational denkender Bürger herrscht. Das schließt einen freiwilligen Gewaltverzicht mit ein. Der Staat besitzt sein absolutes Gewaltmonopol nur, um den Rechtsfrieden im fiktiven Zustand reiner Marktwirtschaft sicherzustellen.
    4. Unserem heutigen Staat am besten entspricht der Wohlfahrtsstaat. Er umfasst gewissermaßen sowohl die Merkmale des Minimalstaates als auch die des Gesellschaftsvertrages, wobei noch viel mehr Aufgaben wie zum Beispiel soziale Sicherung, Bildung oder Gesundheit wahrgenommen werden.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland
Seite  2:  Demokratie
Seite  3:  Rechtsstaatlichkeit
Seite  4:  Bundesstaatliche Ordnung oder Föderalismus
Seite  5:  Republik
Seite  6:  Sozialstaatlichkeit
Seite  7:  Umweltschutz
Seite  8:  Staatsauffassungen
Seite  9:  Definitionen des Staates
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