Demokratie
14.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 74334 Aufrufe Mehr zum Thema:Rechtsstaatlichkeit, Republik, Demokratie, Staatsziele
Der Begriff der Demokratie beinhaltet mehrere Merkmale:
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Die Volkssouveränität : "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Der Willen des Volkes muss sich also im Handeln der Staatsorgane widerspiegeln.
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Mehrheitsentscheidungen, die dennoch einen gewissen Minderheitenschutz mit Rücksichtnahme auf deren Ansichten garantieren.
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Das Repräsentationsprinzip, das als besonderes Merkmal eine Volksvertretung aufweist. Diese Vertretung (Repräsentation) muss einen entscheidenden Einfluss auf das politische Geschehen ausüben und so "den Wunsch des Volkes" verwirklichen.
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Eine Volksvertretung, die in regelmäßigen Abständen durch die Bürger mittels freier Wahlen neu legitimiert wird. Das Wahlrecht kann nicht entzogen werden, es kann allerdings eingeschränkt werden (z. B. bei geistiger Unzurechnungsfähigkeit).
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Politische Gleichheit meint, dass kein Unterschied in der Stimmenwertigkeit bestehen darf, es muss eine Minderheit die Chance besitzen, durch legale Instrumente zur Mehrheit zu werden.
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Es müssen Informationsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung gegeben sein, so dass jeder Bürger Zugang zu denselben Medien besitzt und ihm dieselben Mittel für die Informationsbeschaffung sowie -verbreitung und der Meinungsäußerung zur Verfügung stehen.
Viele dieser Merkmale sind untrennbar miteinander verbunden und lassen sich ohne die anderen nicht verwirklichen oder machen ohne diese keinen Sinn.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik DeutschlandSeite 2: Demokratie Seite 3: Rechtsstaatlichkeit Seite 4: Bundesstaatliche Ordnung oder FöderalismusSeite 5: Republik Seite 6: Sozialstaatlichkeit Seite 7: Umweltschutz Seite 8: StaatsauffassungenSeite 9: Definitionen des Staates



