Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland
14.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 74362 Aufrufe Mehr zum Thema:Rechtsstaatlichkeit, Republik, Demokratie, Staatsziele
Artikel 20 unseres Grundgesetzes legt den Namen unseres Landes fest, dazu definiert er in Verbindung mit Artikel 20a einige Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören:
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Demokratie
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Rechtsstaatlichkeit
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Bundesstaatliche Ordnung
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Republik
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Sozialstaatlichkeit
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Umweltschutz
Erklärungen zu diesen Begriffen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik DeutschlandSeite 2: Demokratie Seite 3: Rechtsstaatlichkeit Seite 4: Bundesstaatliche Ordnung oder FöderalismusSeite 5: Republik Seite 6: Sozialstaatlichkeit Seite 7: Umweltschutz Seite 8: StaatsauffassungenSeite 9: Definitionen des Staates



