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Prozessbeginn für Peter Hartz - 1/5
AFP vom 16.1.2007   5772 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User) Sterne Bewertung Leser
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Hartz gesteht und kann mit Bewährung rechnen

Im Prozess um Schmiergelder und Lustreisen bei VW

Im ersten Prozess zur VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und lustreisende Betriebsräte hat Ex-Personalvorstand Peter Hartz ein umfassendes Geständnis abgelegt und kann im Gegenzug mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Hartz übernahm über seinen Anwalt ausdrücklich die strafrechtliche Verantwortung für rund 2,6 Millionen Euro, mit denen er sich das Wohlwollen von Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert erkaufte. Gericht, Verteidigung und Anklage hatten sich zuvor verständigt, dass die Strafe im Falle eines glaubhaften Geständnisses höchstens zwei Jahre betragen und zur Bewährung ausgesetzt werden soll.




"Mein Mandant bereut sein Fehlverhalten und weiß, dass er dafür die Verantwortung übernehmen muss", sagte Hartz' Anwalt Egon Müller vor dem Landgericht Braunschweig. Ausführlich schilderte der Verteidiger, dass Volkert Mitte der 90er Jahre nachdrücklich eine höhere Bezahlung verlangt hatte. "Ausgelöst auch durch die fordernde Haltung dieses Herren" habe Hartz Volkert in den Folgejahren Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro angewiesen, der Geliebten von Volkert rund 400.000 Euro gezahlt und darüber hinaus noch einmal über 200.000 Euro so genannter Vertrauensspesen für Lustreisen, aber auch Schmuck und Maßanzüge gezahlt.

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Ausdrücklich bestätigte der Anwalt den Vorwurf, Hartz habe seinen Mitarbeiter Klaus Joachim Gebauer angewiesen, diese Spesen "großzügig" zu zahlen und nicht kleinlich zu sein. Hartz sei im Firmeninteresse "daran gelegen gewesen, Volkert im Boot zu behalten, ihn nicht trotzig oder böse zu machen". Der Hartz-Verteidiger machte auch deutlich, dass Hartz durchaus klar war, dass er das Geld des Unternehmens pflichtwidrig ausgab. Hartz machte über seinen Anwalt auch deutlich, dass er in allen konkreten Fällen auf eigene Verantwortung und ohne Beteiligung des damaligen Vorstandschefs Ferdinand Piëch oder anderer Vorstände bei Volkswagen gehandelt habe.

Im Prozess nicht verhandelt wird der Vorwurf, Hartz habe ebenso wie leitende Betriebsräte auch die Dienste von Prostituierten in Anspruch genommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen der vergleichsweise niedrigen Schadenshöhe nicht angeklagt. Im Gegenzug kam es zum umfassenden Geständnis von Hartz, das jetzt in die Absprache mündete, nur eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Eine eventuelle Geldstrafe soll höchstens 360 Tagessätze betragen. Das Urteil wird für den 25. Januar erwartet.

17. Januar 2007 - 15.06 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007

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