OVG: Abriss trotz Denkmalschutz

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OVG: Abriss trotz Denkmalschutz

Denkmalschutz vs. Eigentum - "Villa Neizert" kann abgerissen werden

Ein verfallenes und wirtschaftlich nicht mehr nutzbares Gebäude muss auch trotz bestehendem Denkmalschutz abgerissen werden können. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz gestattete diesen Donnerstag der Eigentümerin der "Villa Neizert" in Neuwied den Abbruch, da die weitere Betreibung der Villa nicht zumutbar sei. (Az 1 A 11012/01.OVG)

Die "Villa Neizert" in Neuwied steht seit mehreren Generationen im Eigentum eines ansässigen Industrieunternehmens. Die Villa wurde Ende des 19. Jahrhunderts als Direktorenwohnhaus errichtet, die Kreisverwaltung Neuwied als untere Denkmalschutzbehörde wies das Gebäude als geschütztes Kulturdenkmal aus.

Den Antrag des Unternehmens auf Abriss wies die Denkmalschutzbehörde ab, da es im Sinne des Gemeinwohls keine Gründe gebe, die den Denkmalschutz verdrängen würden. Im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren legte das OVG die Problematik dem Bundesverfassungsgericht (BVG) vor, da es die Denkmalschutzbestimmung als unvereinbar mit dem Grundgesetz ansah. Das BVG stellte 1999 fest, dass die betreffende Vorschrift des Denkmalschutzgesetzes tatsächlich das Eigentumsrecht verletzen kann: Der Denkmalschutz müsse ausnahmsweise dann außer Acht bleiben, wenn für ein geschütztes Baudenkmal keinerlei sinnvolle Nutzungsmöglichkeit mehr bestehe und so aus dem Eigentumsrecht eine Last werde.

Eine Frist, die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz entsprechend umzuändern, ließ der dortige Gesetzgeber verstreichen. Das OVG nahm daher diesen Donnerstag das immer noch anhängige Verfahren wieder auf. Es verpflichtete die Kreisverwaltung, der Eigentümerin der "Villa Neizert" die begehrte Abbruchgenehmigung zu erteilen.

Die ehemalige, inzwischen vollkommen verfallene Direktorenvilla mit ca. 950 Quadratmetern Nutzfläche könne angesichts der extrem hohen Erhaltungskosten nicht wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden, so die Begründung des Gerichts. Schon im Zeitpunkt der Unterschutzstellung sei der Instandsetzungsaufwand auf über vier Millionen Mark geschätzt worden. Deshalb habe es der Landkreis seinerzeit auch abgelehnt, die Villa kostenlos zu übernehmen und als Museum zu nutzen.

Wenn das Land das Bauwerk auf jeden Fall doch erhalten will, so kommt nur noch eine Enteignung der Eigentümerin gegen Entschädigung in Frage.

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