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Sozialrichter kritisiert Hartz-Entscheidung
AFP VOM 23.11.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 5783 Aufrufe Mehr zum Thema:Hartz-IV-Regelsatz, Hartz, IV, Regelsatz
Krüger-Leißner spricht von "sehr niedrigem Satz"
Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert hat die Entscheidung seiner Kollegen am Bundessozialgericht in Kassel zur Bestätigung des Hartz-Regelsatzes kritisiert. "Ich glaube nicht, dass nur ein Jahr und elf Monate nach Einführung von Hartz IV das Bundessozialgericht eine wohldurchdachte Entscheidung treffen konnte", sagte der Richter der "Thüringer Allgemeinen" (Freitagsausgabe). Borchert machte auf die Tragweite des Richterspruches aufmerksam: "Es geht um jene Kinder, die zwei Euro für das Schulessen nicht bezahlen können und ihren Kameraden auf den Teller starren". Zudem legitimiere die Entscheidung die Höhe des Existenzminimums, auf das alle Bürger keine Steuern zahlen müssen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Angelika Krüger-Leißner (SPD) zeigte Verständnis für die Kritik an der Entscheidung. "Es ist ein sehr niedriger Satz - in Anbetracht dessen, was man mit 345 Euro in diesem Land machen kann", sagte Krüger-Leißner der Zeitung. Im Moment könne der Staat sich aber nicht mehr leisten.
23. November 2006 - 23.19 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2006
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Gericht: Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungswidrigSeite 2: ´Hartz-IV-Armut ist verfassungsgemäß´Seite 3: Sozialrichter kritisiert Hartz-Entscheidung
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