Schadenersatz - Der § 823 BGB
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Schadenersatz, Deliktsrecht, 823Wann habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz ?
Die zentrale Norm des Deliktsrechts ist § 823 I BGB .
Danach ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schadens zu ersetzen.
Diese Norm besagt, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen.
Diese Voraussetzungen werden im Folgenden näher erläutert.
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