Fragen zur Abstammung des Kindes
9.8.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 108330 Aufrufe Mehr zum Thema:Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Mit dieser engen Regelung hat der Gesetzgeber der modernen Fortpflanzungsmedizin, ebenso wie ethisch nicht vertretbaren Leihmutterschaften, den Riegel vorgeschoben. Die sogenannte Eispende ist in Deutschland verboten. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Ausland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, stellen die Vorschriften des BGB klar, dass nicht die Eispenderin, sondern die gebärende Frau die Mutter des Kindes ist. Bei den sogenannten Leihmutterschaften sind schon die vertraglichen Vereinbarungen sittenwidrig und damit nichtig. Eine Leihmutter kann daher nicht zur Herausgabe des Kindes gezwungen werden, sollte sie sich entgegen der Absprache verhalten.
Bei der Frage nach der Vaterschaft ist man vor der Reform davon ausgegangen, dass ein während der Ehe geborenes Kind grundsätzlich auch vom Ehemann abstammt. Da nun aber auch der Gesetzgeber gemerkt hat, dass zum Kinderkriegen nicht unbedingt ein Ehering erforderlich ist, werden jetzt folgende Unterscheidungen gemacht:
Vater des Kindes ist der Mann,- der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Insbesondere dann, wenn der Geburtstermin eines Kindes kurz vor oder nach der Scheidung bzw. Trennung der Eltern liegt, werden diese Kriterien zur Bestimmung der Vaterschaft herangezogen.
Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, kann diese von folgenden Personen angefochten werden:- von dem Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
- von dem Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat,
- von der Mutter,
- vom Kind selbst.
Die Vaterschaft muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Geburt des Kindes angefochten werden oder nachdem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die gegen eine Vaterschaft sprechen.
Interessant kann die Frage nach der Vaterschaft vor allen Dingen dann werden, wenn es um fehlende Unterhaltszahlungen geht. Hierbei rücken immer wieder Fälle ins Licht, in denen es um prominente und vermögende Väter geht, die zum Vaterschaftstest gezwungen werden sollen. Vorausgesetzt, das Kind hat ein Schutzwürdiges Interesse, ist es möglich, gerichtlich die Identität des Vaters durch Zwangsanordnung feststellen zu lassen. Mick Jagger kann ein Lied davon singen!
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