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Gericht: Auch Ablesen von Handy-Display am Steuer ist verboten

AFP VOM 21.9.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 4310 Aufrufe
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Wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn er gar nicht telefoniert. Auch das Ablesen der Nummmer stelle eine verbotene Benutzung des Handys dar, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Der Senat bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Amtsgerichts Schwerte, das einen Lkw-Fahrer zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt hatte. (Az. 2 Ss OWi 402/06)

Der Fahrer eines Sattelzuges hatte während der Fahrt zu seinem privaten Mobiltelefon gegriffen und eine gespeicherte Telefonnummer ablesen wollen, um diese anschließend aus dem Fahrzeug über ein Dienst-Handy mit Freisprecheinrichtung anzurufen. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass einem Fahrzeugführer die Handy-Benutzung untersagt sei, "wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält". Dabei umfasse der Begriff "Benutzen" sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, also auch das Ablesen einer gespeicherten Notiz.

21. September 2006 - 15.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




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