Behindertentestament – wozu?

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Wodurch erreicht das Behindertentestament diesen Zweck und wie funktioniert es?

Von Rechtsanwältin Ulrike Fürstenberg

Sie haben ein (geistig) behindertes Kind und möchten dafür sorgen, dass es nach Ihrem Tod nicht allein auf die niedrigen Sozialhilfesätze bzw. Hilfen nach dem SGB XII angewiesen ist?

Sie fragen sich: Was geschieht mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr am Leben bin und ich ihm selbst finanziell nicht mehr unter die Arme greifen kann?

Wer sorgt dann dafür, dass es z.B. eine schöne Reise machen kann (dazu reichen die Sozialhilfesätze nicht), oder dass es Freude erfährt durch aktive Freizeitgestaltung, die ein bisschen mehr kostet.. .

  Sie möchten erreichen, dass Ihr Kind auch etwas von dem Erbe hat, selbst wenn es seine finanziellen Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann?

 Das Behindertentestament, das Sie als Mutter oder Vater Ihres behinderten Kindes errichten, soll sicherstellen, dass Ihr Kind auch nach Ihrem Tod finanziell in die Lage versetzt wird, sich das Leben - weit möglich selbstbestimmt - angenehm zu gestalten.

 

Grob gesagt, soll durch das Behindertentestament erreicht werden, dass der Sozialhilfeträger nicht einen Erb- oder Pflichtteilsanspruch des Kindes auf sich überleiten kann. Es darf in der Hand des Kindes kein Pflichtteilsanspruch entstehen.

Dazu sind allerlei juristische Winkel- und Klimmzüge erforderlich.

  Hier nur so viel: Durch das Testament muss geregelt werden, dass das Kind nicht befreiter Vorerbe wird. Nicht befreit ist ein Vorerbe, der kein Verfügungsrecht über sein Erbteil hat.

Nacherbe wird zum Beispiel ein gesundes Geschwisterkind oder eine Behindertenorganisation.

Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des behinderten Kindes ein. Das komplette Erbe fällt an den Nacherben. Bis zum Nacherbfall (Tod des behinderten Kindes) wird Verwaltungstestamentsvollstreckung bezüglich des Erbteils des behinderten Kindes eingerichtet.

  Folge: zu Lebzeiten erwirbt das behinderte Kind keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch, auf den der Sozialhilfeträger zugreifen könnte. Durch die Regelung in dem Behindertentestament kann es sich aber trotzdem ein finanziell weniger eingeschränktes Leben leisten, sich Dinge gönnen, die sonst nicht machbar wären. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Dieser ist eine wichtige Vertrauensperson – er sollte sowohl das Vertrauen des künftigen Erblassers (Verfasser des Behindertentestaments) als auch dasjenige des behinderten Kindes haben - und sollte daher sorgfältig ausgewählt werden.

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