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Schnäppchenpreise auch beim Rechtsanwalt?

AFP VOM 28.6.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 6669 Aufrufe
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Schnäppchen, Anwälte, Honorar

- Verbraucher können Beratungsgebühren ab Juli frei verhandeln

Rabatte beim Anwalt? Schnäppchenpreise bei der Rechtsberatung? Ab Ende der Woche ist das durchaus möglich. Denn ab 1. Juli gilt, dass Rechtsanwalt und Mandant die Gebühren für Beratung und Gutachten frei vereinbaren können. Die bislang vorgeschriebenen Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen damit weg. Ob das allerdings zu mehr Wettbewerb und sinkenden Preisen führt, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hofft, bleibt abzuwarten. Die Justiziarin der Stuttgarter Verbraucherzentrale, Ulrike Weingand, ist eher skeptisch: "Anwälte müssen ihren Arbeitsaufwand betriebswirtschaftlich kalkulieren; einen unseriösen Wettbewerb nach unten wird es deshalb nicht geben können."

Gleichwohl hält Weingand die Neuregelung für eine gute Sache. Am Anfang einer außergerichtlichen Beratung, etwa zur Prüfung eines Miet- oder Ehevertrags, sollte nach ihrer Empfehlung nun immer die Frage des Mandanten stehen: "Was kostet mich die Sache?" Ist das Angebot des Anwalts akzeptabel, sollte die Gebührenvereinbarung schriftlich festgehalten werden. "Das schafft Transparenz für beide Seiten und verhindert späteren Streit", sagt Weingand. Das Honorar des Anwaltes wird sich nach Einschätzung von Experten aber auch künftig in etwa an den Gebührensätzen orientieren.

Wird aus der Beratung allerdings die anwaltliche Vertretung eines Mandanten vor Gericht oder ein Briefwechsel mit dem Gegner, gelten auch künftig die geltenden Vergütungsregelungen. Für die Honorarhöhe ist dabei der jeweilige Streitwert des Falles maßgeblich. Geht es etwa um die Rückzahlung von Schulden über 5000 Euro, kann der Anwalt einen einfachen Gebührensatz von 301 Euro fordern.

Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt auch ab 1. Juli seine Gebühren nach der "üblichen Vergütung" des bürgerlichen Rechts. Um den Verbraucher vor unverhältnismäßigen Forderungen zu schützen, darf der Anwalt in solchen Fällen laut Gesetz für ein erstes Gespräch aber nicht mehr als 190 Euro und bei einer weiteren Beratung nicht mehr als 250 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer fordern.

Erstberatungen unter dem Tarif von 190 Euro gibt es aber schon längst. Einige der bundesweit 140.000 Rechtsanwälte bieten Erstberatungen wie etwa zum Arbeitsrecht bereits für Pauschalen von um die 30 Euro an. Solch ein Service kostet bei der Stuttgarter Verbraucherzentrale nur 19 Euro. Geht es etwa um umstrittene Kündigungsbedingungen in einem Vertrag mit einem Fitness-Studio oder um Reisemängel, gibt die Verbraucherzentrale dann die entscheidenden rechtlichen Tipps. "Das ist zumeist in 20 Minuten erledigt. Für den Preis von 19 Euro wühlen wir uns aber nicht durch ein Dutzend Aktenordner", warnt Weingand.

Das Internet bietet unter "www.frag-einen-anwalt.de" noch eine weitere Variante. Dort kann ein Ratsuchender seine Frage formulieren und zugleich festlegen, was ihm die Antwort wert ist. Ein Großteil der Fragen werden von bestimmten zugelassenen Anwälten bereits für weniger als 30 Euro schriftlich beantwortet. Für eine erste Orientierung sei das ein gelungenes System, lobt die "Stiftung Warentest".

28. Juni 2006 - 12.14 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




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