Auch Verbraucher können in Brüssel Wettbewerbsbeschwerden einlegen
AFP VOM 7.6.2006 | Nachrichten - Europarecht | 1995 Aufrufe Mehr zum Thema:Brüssel, Wettbewerbsbeschwerde, Wettbewerb, Verbraucher, Beschwerde
- Österreichs FPÖ und Ex-Chef Haider siegen vor EU-Gericht
Verbraucher, die von wettbewerbswidrigem Verhalten eines Unternehmens betroffen sind, können dagegen Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen. Das entschied am Mittwoch das europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg. Das Urteil ist ein Erfolg für die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und ihren früheren Chef, den Rechtspopulisten Jörg Haider, im Streit mit österreichischen Banken. Als Betroffene habe die Partei zu Recht auch Unterlagen über das Wettbewerbsverfahren erhalten, urteilte das Gericht. (Az: T-213/01)
Die Europäische Kommission ermittelte 1997 gegen acht österreichische Banken wegen unzulässiger Absprachen über verschiedene Gebühren. Auch die FPÖ erhielt Kenntnis von einem entsprechenden internen Dokument der Banken. Sie leitete dies der Kommission zu und beantragte eine Untersuchung der vermuteten Wettbewerbsverstöße. Als Kundin einer der beteiligten Banken sei sie geschädigt worden. Im Zuge des Verfahrens erhielt die FPÖ eine nicht vertrauliche Fassung der Vorwürfe, die die Kommission den Banken gemacht hatte. Dieses Papier gab Haider, damals Landeshauptmann von Kärnten, an die Presse. Heute ist Haider nicht mehr Mitglied der FPÖ; er gründete 2005 das "Bündnis Zukunft Österreich".
Vor dem EU-Gericht in Luxemburg wehrten sich die Österreichische Postsparkasse sowie die Bank für Arbeit und Wirtschaft gegen die Weitergabe der Unterlagen. Das Gericht wies die Klagen aber in allen Punkten ab. Neben konkurrierenden Unternehmen hätten auch betroffene Kunden ein "berechtigtes Interesse" daran, dass die EU-Kommission Wettbewerbsverstöße fest- und abstellt. Schließlich sei es das Ziel der Wettbewerbspolitik, "das Wohlergehen des Verbrauchers zu erhöhen".
7. Juni 2006 - 12.39 Uhr
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