Unternehmereigenschaft bei Powersellern
Von Rechtsanwalt Thilo Zachow 6.6.2006 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 6561 Aufrufe Mehr zum Thema:Powerseller, Unternehmer, ebay, gewerblich
SEIT 2005 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Thilo Zachow
Chemnitz
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Bei Verträgen, die bei Internetauktionen zustande kommen und bei denen der Veräußerer Unternehmer ist, steht dem Erwerber ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312d, 355 BGB zu. Bei Powersellern wird nach einer neuen Entscheidung des OLG Koblenz zudem die Beweislast umgekehrt. Der Powerseller muss danach beweisen, dass er nicht Unternehmer ist, sondern Verbraucher (OLG Koblenz, Beschluss v. 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05).
Anwaltskanzlei Thilo Zachow
Tel. : 0371 / 5221 290
Fax. : 0371 / 5221 291
www.chemnitz-rechtsanwalt.de
ratz@atz-net.de




