Sozialverband: 200.000 Erwerbsminderungsrenten zu niedrig
AFP VOM 1.6.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 8403 Aufrufe Mehr zum Thema:Abschläge, Erwerbsminderung, Rente, Rentner
- Bundessozialgericht kippt Abschläge für Jüngere
Mindestens 200.000 Erwerbsminderungsrenten sind möglicher Weise zu niedrig berechnet worden. Das teilte am Donnerstag der Sozialverband Deutschland (SoVD) unter Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel mit. Betroffen sind Erwerbsminderungs- und zugehörige Hinterbliebenenrenten unter 60-Jähriger, die seit Januar 2001 erstmals oder neu beschieden wurden (Az: B 4 RA 22/05 R). Abschläge bei der regulären Altersrente sind nach Überzeugung des vierten BSG-Senats teilweise verfassungswidrig. Einen solchen Fall legte das BSG dem Bundesverfassungsgericht vor (Az: B 4 RA 5/05 R).
Die Abschläge wurden zum Jahresbeginn 2001 für Rentner eingeführt, die nach dem 60., aber vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen. Um ein befürchtetes Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente zu verhindern, wurden ebenfalls zum Jahresbeginn 2001 auch hier vergleichbare Abschläge eingeführt. Die Rentenversicherer wandten diese Kürzungen aber auch auf Rentner an, die schon vor dem 60. Geburtstag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Dies jedoch ist mit dem Gesetz nicht vereinbar, urteilte das BSG. Ein Ausweichen von der regulären zur Erwerbsminderungsrente komme frühestens ab 60 Jahren in Betracht. Ein davor liegender Rentenbezug solle daher nach dem Gesetz nicht zu einem Abschlag führen. Gleichzeitig äußerte das BSG auch hier Zweifel, ob die Abschläge ab 60 verfassungsgemäß sind, ließ dies aber letztlich offen.
Im konkreten Fall ist die Klägerin heute erst 46 Jahre alt. Sie erhielt schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente, die aber 2003 neu beschieden wurde. Durch das BSG-Urteil erhält sie nach SoVD-Angaben statt 800 nun 937 Euro monatlich. SoVD-Präsident Adolf Bauer kritisierte, Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten seien generell "ungerecht und unvertretbar". Wer gesundheitlich schwer angeschlagen sei, "sucht sich dies nicht aus", betonte Bauer.
1. Juni 2006 - 12.32 Uhr
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