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Gericht schützt Softwarehersteller für Tachojustierung vor Strafe - 1/1
AFP vom 19.5.2006   15473 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User) Sterne Bewertung Leser
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Gericht schützt Softwarehersteller für Tachojustierung vor Strafe

- Karlsruhe unterscheidet zwischen guten und bösen Programmen

Die Hersteller von Software, mit der Kilometerzähler in Autos repariert oder justiert werden, müssen nicht befürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Eine seit August 2005 geltende Regelung, wonach das Herstellen und Verwenden solcher Software zum Verfälschen von Tachometerangaben strafbar ist, bezieht sich nicht auf die legale Reparatur von Tachos, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht wies damit die Klage eines Unternehmens zurück, das Tachos digital programmiert und in der neuen Strafvorschrift einen Eingriff in die Berufsfreiheit befürchtete. (AZ: 2 BvR 1589/05)




In ihrer Begründung unterschieden die Richter zwischen guter und böser Software und verwiesen darauf, dass das Strafgesetz auf Betrug mit dem Kilometerstand im Gebrauchtwagenhandel abzielt. Strafbar sei deshalb so genannte "Verfälschungssoftware", die zur Manipulation von Tachos diene. Zulässig seien dagegen etwa die von der klagenden Firma hergestellten Programme zur "Reparatur, Justierung und Umstellung von Wegstreckenzählern". Diese Software diene nicht dem Verfälschen, sondern der "Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers". Das mit solch guten Programmen im Einzelfall Tachos auch manipuliert werden könnten, reiche nicht aus, um ihre Herstellung oder den Handel damit zu einer Straftat zu machen.

19. Mai 2006 - 11.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006


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