Gericht: Vater muss wegen Boykott der Schulpflicht in Haft
AFP VOM 26.4.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 3169 Aufrufe Mehr zum Thema:Schulpflicht, Boykott, Erzwingungshaft, Gottesbezug
Das Oberverwaltungsgericht in Hamburg hat eine einwöchige Erzwingungshaft für einen Vater angeordnet, der die Anmeldung seiner Kinder an einer staatlich akzeptierten Schule aus religiösen Gründen verweigert. Das Wohl der drei schulpflichtigen Mädchen sei gefährdet, begründete das Gericht am Mittwoch die Entscheidung. Eine Beschwerde des Vaters gegen die vom Verwaltungsgericht angeordnete Erzwingungshaft lehnten die Richter ab.
Die Hamburger Schulbehörde hatte den Vater und die Mutter der drei Mädchen aufgefordert, ihre Töchter an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule beziehungsweise an einer staatlich genehmigten Ersatzschule anzumelden. Diese Verfügung verstoße nicht gegen das elterliche Erziehungsrecht, entschied das Oberverwaltungsgericht. Der Vater könne sich auch nicht auf eine seiner Meinung nach indoktrinäre schulische Sexualerziehung berufen. Das Gericht teilte auch nicht die Auffassung des Vaters, dass im Unterricht der Gottesbezug durch die Evolutionstheorie ersetzt werde.
26. April 2006 - 16.49 Uhr
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