Das Schiedsgerichtsverfahren

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Kann man sich gegen ein Schiedsurteil wehren?

Prinzipiell besteht gegen ein Schiedsurteil kein Rechtsmittel. Es kann also keine Berufung oder Revision eingelegt werden.
Nur unter eingegrenzten Voraussetzungen ist die Aufhebung des Schiedsurteils möglich. Dazu ist ein Antrag an das Oberlandesgericht zu stellen und es muss begründet geltend gemacht werden, dass:

  • eine der Parteien zum Abschluss des Schiedsvertrages nicht berechtigt oder fähig war, oder die Schiedsvereinbarung ungültig ist

    oder

  • eine Partei nicht von der Bestellung eines Schiedsrichters oder des schiedsrichterlichen Verfahrens in Kenntnis gesetzt wurde

    oder

  • der Schiedsspruch eine Streitigkeit betrifft, die in der Schiedsabrede nicht vereinbart wurde oder darüber hinausgeht

    oder

  • die Bildung des Schiedsgerichts oder das schiedsrichterliche Verfahren nicht den gesetzlichen Grundlagen oder einer wirksamen Parteivereinbarung entspricht.

Eine Aufhebung kommt auch dann in Betracht, wenn das Gericht feststellt, dass der Gegenstand des Verfahrens nicht schiedsfähig ist oder die Anerkennung oder Vollstreckung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das Schiedsgerichtsverfahren - Worum es geht
Seite  2:  Was kann vor einem Schiedsgericht entschieden werden?
Seite  3:  Das Schiedsverfahren
Seite  4:  Das Schiedsurteil und der Schiedsvergleich
Seite  5:  Kann man sich gegen ein Schiedsurteil wehren?
Seite  6:  Vorteile des Schiedsverfahrens
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