Das Schiedsgerichtsverfahren
Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Schiedsverfahren, Schiedsgericht, SchiedsverfahrensrechtKann man sich gegen ein Schiedsurteil wehren?
Prinzipiell besteht gegen ein Schiedsurteil kein Rechtsmittel. Es kann also keine Berufung oder Revision eingelegt werden.
Nur unter eingegrenzten Voraussetzungen ist die Aufhebung des Schiedsurteils möglich. Dazu ist ein Antrag an das Oberlandesgericht zu stellen und es muss begründet geltend gemacht werden, dass:
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eine der Parteien zum Abschluss des Schiedsvertrages nicht berechtigt oder fähig war, oder die Schiedsvereinbarung ungültig ist
oder
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eine Partei nicht von der Bestellung eines Schiedsrichters oder des schiedsrichterlichen Verfahrens in Kenntnis gesetzt wurde
oder
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der Schiedsspruch eine Streitigkeit betrifft, die in der Schiedsabrede nicht vereinbart wurde oder darüber hinausgeht
oder
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die Bildung des Schiedsgerichts oder das schiedsrichterliche Verfahren nicht den gesetzlichen Grundlagen oder einer wirksamen Parteivereinbarung entspricht.
Eine Aufhebung kommt auch dann in Betracht, wenn das Gericht feststellt, dass der Gegenstand des Verfahrens nicht schiedsfähig ist oder die Anerkennung oder Vollstreckung gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das Schiedsgerichtsverfahren - Worum es geht Seite 2: Was kann vor einem Schiedsgericht entschieden werden? Seite 3: Das Schiedsverfahren Seite 4: Das Schiedsurteil und der Schiedsvergleich Seite 5: Kann man sich gegen ein Schiedsurteil wehren? Seite 6: Vorteile des Schiedsverfahrens