Das Schiedsgerichtsverfahren

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Was kann vor einem Schiedsgericht entschieden werden?

Schiedsgerichte haben besondere Bedeutung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten erlangt, die immer vor diesen ausgetragen werden können. Handelt es sich hingegen um nicht vermögensrechtliche Streitgkeiten, so kann ein Schiedsgericht nur angerufen werden, wenn über den Streitgegenstand ein Vergleich geschlossen werden kann.

  • Vor einem Schiedsgericht kann zunächst jeder "vermögensrechtliche Anspruch" geltend gemacht werden. Ein solcher ist gegeben, wenn dieser auf Geld oder geldwerte Gegenstände gerichtet ist. Ebenfalls liegt ein vermögensrechtlicher Anspruch vor, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis auf den Gewinn von Geld ausgelegt ist. Beispiele sind z.B. Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag, Schadenersatzklagen, Klagen gegen einen Ausschluss von der Geschäftsführung oder Klagen, die das Eigentum betreffen. Weiterhin gehören beispielsweise zum Vermögen : Spareinlagen, Bankguthaben, Aktien, Geschäftsanteile an einer GmbH, Urheberrechte, Erfindungen, Kunstgegenstände und Schmuck.
    Obwohl Mietstreitigkeiten oft als vermögensrechtlicher Anspruch eingestuft werden können, kann keine Schiedsvereinbarung über das "Bestehen eines Mietvertrages über Wohnraum" getroffen werden, denn das Gesetz untersagt dies. Die Bestimmung will zum Schutz des oft sozial schwächeren Mieters ein Ausweichen auf private Schiedsgerichte verhindern.

    Die größte Bedeutung haben Schiedsgerichte allerdings im Wirtschaftsleben erlangt. Unternehmen nutzen am häufigsten die Möglichkeit einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, um wirtschaftliche Konflikte klären zu lassen. Oft enthalten bereits Gesellschaftsverträge Schiedsvereinbarungen wegen Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander, oder es werden solche mit Lieferanten oder Dienstleistern getroffen.

  • Handelt es sich hingegen um einen nicht vermögensrechtlichen Anspruch, kann dieser vor einem Schiedsgericht nur verhandelt werden, wenn über den Streitgegenstand ein Vergleich geschlossen werden kann. Nicht vermögensrechtlich sind z.B. die Streitigkeiten aus Ehesachen, Kindschaftssachen oder Klagen, die sich auf einen Pressewiderruf beziehen.
    Ein Vergleich kann in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten jedoch nur erfolgen, wenn den Parteien die Dispositionsmaxime zusteht. Das heißt, die Parteien müssen über den Streitgegenstand bestimmen und verfügen können. Ein Vergleich ist dann unzulässig, wenn diesem zwingende Rechtssätze entgegenstehen, was insbesondere bei einer Scheidung, den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen der Verwandten und dem Statusverhältnis der Abstammung der Fall ist. Da in den vorgenannten drei Fällen kein Vergleich geschlossen werden kann, ist die Schiedsgerichtsbarkeit versagt und ein Verfahren mit diesem Inhalt muss vor einem staatlichen Gericht geführt werden.

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    Seite  1:  Das Schiedsgerichtsverfahren - Worum es geht
    Seite  2:  Was kann vor einem Schiedsgericht entschieden werden?
    Seite  3:  Das Schiedsverfahren
    Seite  4:  Das Schiedsurteil und der Schiedsvergleich
    Seite  5:  Kann man sich gegen ein Schiedsurteil wehren?
    Seite  6:  Vorteile des Schiedsverfahrens