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Die Kommanditgesellschaft - Zwischen OHG und GmbH

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 35687 Aufrufe
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KG, Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft steht zwischen der OHG und der GmbH. Zwar gibt es in einer KG Gesellschafter, die nur in der Höhe ihrer Kommanditeinlage haften, so genannte Kommanditisten; mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, haftet aber voll mit allem was er hat oder was er in Zukunft haben wird. Dem persönlich haftenden Gesellschafter geht es also, abgesehen von dem Recht zur alleinigen Geschäftsführung, nicht besser als bei der OHG .

Da in letzter Zeit immer weniger Unternehmer bereit waren, ihre persönliche Zukunft in der Rolle des Komplementärs aufs Spiel zu setzen, nahm auch die Anzahl der vertretenen KGs rapide ab.
Der große Nachteil der KG ist der gleiche wie bei der OHG sowie der Kommanditgesellschaft auf Aktien : die unbeschränkte persönliche Haftung .




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