Das Leasing
Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Leasing, Finanzierungsleasing, OperatingleasingWas passiert bei einem defekten Leasinggegenstand?
Fall:
Sie interessieren sich für ein sehr teures handgefertigtes Rennrad mit Karbon-Rahmen, das 15.999 Mark kosten soll. Da allerdings Ihr Budget eine Barzahlung nicht zulässt, soll ein Leasinggeschäft getätigt werden. Sie schalten also eine Leasinggesellschaft ein, klären mit dieser alle Einzelheiten des Geschäftes, wie z.B. die Höhe der monatlichen Raten und die Laufzeit und vereinbaren eine Kaufoption. Nachdem dies geregelt wurde, kauft die Leasinggesellschaft das Rad und es wird Ihnen ausgeliefert. Weiterhin ist im Leasingvertrag bestimmt, dass die Leasinggesellschaft ihre Gewährleistungsansprüche ausschließt, Ihnen im Gegenzug aber ihre eigenen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Fahrradhersteller abtritt.
Als Sie schließlich das lang ersehnte Rad erhalten, sind Sie hocherfreut, denn es fährt sich noch besser als erwartet. Die Freude dauert jedoch nicht lange, sondern bereits nach drei Monaten bricht der Rahmen des Rades. Eine Reparatur ist nicht möglich, da der Hersteller seinen Betrieb einstellen musste. Was können Sie nun tun, wenn Sie keine Leasingraten mehr bezahlen wollen?
Lösung:
Gewährleistungsansprüche gegen die Leasinggesellschaft kommen nicht in Betracht, da diese ausgeschlossen wurden. Dies ist auch zulässig, da Sie dafür die Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller aus dem Kaufvertrag abgetreten bekommen haben.
Sie können sich jetzt also an den Hersteller wenden und diesen auf Wandlung des Kaufvertrages verklagen. Wenn diese Klage erfolgreich ist, können Sie die Zahlung der Leasingraten verweigern, da der Kaufvertrag der Grund für das Leasinggeschäft war und dieser durch die wirksame Wandlungsklage weggefallen ist.
Hier ist es jedoch etwas anders. Da der Hersteller vermögenslos ist, müssen Sie nicht erst eine Wandlungsklage gegen diesen anstreben, da dies als unzumutbar angesehen wird. Sie können somit sofort die Zahlung der Leasingraten an den Leasinggeber mit Recht verweigern. Ebenfalls können Sie die bisher gezahlten Leasingraten zurückverlangen, müssen aber im Gegenzug das defekte Rad zurückgeben.