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Die Haftung

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 246425 Aufrufe
Mehr zum Thema:

GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts

Jeder einzelne Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der GbR. Diese Verbindlichkeiten können die Folgen wirtschaftlicher Fehlschläge sowie das Einhalten vertraglicher Pflichten sein.

Achtung:
Alle Gesellschafter müssen für einen Fehler gerade stehen, auch wenn sie selbst keine Chance hatten, den Fehler zu verhindern.
Bei Berufen mit hohem Haftungsrisiko wie etwa bei dem des Arztes oder des Rechtsanwalts und ganz besonders bei Zusammenschlüssen verschiedener Berufsgruppen ist daher genau zu überlegen, ob man eine GbR gründen sollte




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden Zweck
Seite 2: Wer kann eine GbR gründen?
Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
Seite 4: Der gemeinsame Zweck
Seite 5: So funktioniert die GbR
Seite 6: Die Haftung
Seite 7: Steuerrechtliches der GbR
Seite 8: Wechsel der Gesellschaftsform

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