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Verfassungsrichter schützen Telekommunikationsdaten
AFP VOM 2.3.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 4118 Aufrufe Mehr zum Thema:Telekommunikationsdaten, informationelle, Selbstbestimmung, Datenschutz
Karlsruhe verweist auf informationelle Selbstbestimmung
Private Telefon-Verbindungsdaten sind durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung besonders geschützt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil klar. Damit gaben das Gericht der Verfassungsbeschwerde einer Richterin statt, die sich gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen wehrte. Bei der Durchsuchung waren auch ihr Computer mitsamt den E-Mails und die Verbindungsnachweise ihres Handys beschlagnahmt worden.
Generell könne eine Suche nach derartigen Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung zwar durchaus erforderlich sein, erklärten nun die Karlsruher Richter. Sie müssten dann aber im konkreten Einzelfall für die Ermittlungen geeignet und im Verhältnis zu dem bestehenden Verdacht und dem möglichen Beweiserfolg auch angemessen sein. (Az: 2 BvR 2099/04)
2. März 2006 - 10.36 Uhr
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