Rund ums Familienrecht - Fragen bei Trennung und Scheidung

Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Umgang
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Was tun, wenn die Beziehung gescheitert ist?

Ich möchte einen kurzen Überblick über die Fragen bei Trennung und Scheidung geben.

Man hört viel von allen Seiten und braucht dennoch einen klaren Kopf, um die für sich rechtlichen und auch privaten Entscheidungen treffen zu können. Daher sollte man sich anwaltlich beraten lassen, um wieder klarer zu sehen. Viele Fragen können so bereits außergerichtlich geregelt werden. Wenn es nicht anders geht, so muss eine streitige gerichtlichen Auseinandersetzung geführt werden.

Brigitte Draudt-Syroth
Partner
seit 2013
Rechtsanwältin
Alsbacher Straße 69
64673 Zwingenberg
Tel: 06251-8609700
Web: http://www.syroth-draudt.de
E-Mail:
Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
Preis: 95 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Rechtlich bedeutsam und letztlich zum Wohle aller Beteiligten sollte zunächst einmal eine tatsächliche räumliche Trennung stattfinden, sprich einer sollte ausziehen. Alles andere ist sicher eine Seelenqual und bereitet in rechtlicher Hinsicht möglicherweise Probleme mit dem Trennungsdatum. 

Wie wird der Umgang geregelt?

Gibt es gemeinsame Kinder, so sollte man hier rasch klären, wo die Kinder wohnen sollen. Rechtlich gesehen ist das eine Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Sorgerecht haben die Eltern grundsätzlich gemeinsam. Ein Teil davon ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber auch Personen-  und Gesundheitssorge. Nur in wenigen Fällen übertragen Gerichte das Sorgerecht auf einen Elternteil. 

Jeder Elternteil hat das Recht, aber auch die Pflicht zum Umgang mit den Kindern. In der Regel wird ein 2 Wochen- Rhythmus gelebt und die Ferien werden geteilt.

Der Unterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach dem zu ermittelnden bereinigten Nettoeinkommen und ist in der Düsseldorfer Tabelle der Höhe nach bestimmt. Hierüber muss man dem anderen Elternteil Auskunft geben. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seine Pflicht durch die Versorgung im Alltag.

Verlangt werden kann auch Trennungsunterhalt. Die Berechnung erfolgt nach einer festgelegten Formel ebenfalls auf Grundlage des bereinigten Nettoeinkommens. 

Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt

Nach dem Trennungsjahr kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Hierbei muss nur der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der Rentenanwartschaften, von Amts wegen durchgeführt werden.

Außerdem können auf Antrag noch sog. Folgesachen anhängig gemacht werden, etwa Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Hausratsverteilung. 

Ich berate Sie gerne:

Rechtsanwältin
Brigitte Draudt
Hauptstraße 3
64665 Alsbach-Hähnlein
06257-506060
www.kanzlei-diefenbach.de
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