Stellenabbau durch geplante Kündigungen bei AirBerlin!

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, Stellenabbau, AirBerlin, Kündigunsschutz, Sozialauswahl
3,57 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

Was müssen die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer / Angestellten aufgrund des Stellenabbaus bei AirBerlin beachten?

Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin hat einen massiven Stellenabbau angekündigt und will bis zu 1.200 Stellen streichen. Davon betroffen sind sowohl die Besatzungen als auch die Piloten und das Bordpersonal. Insgesamt arbeiten bei Air Berlin 8.600 Mitarbeiter.

Viele Mitarbeiter bei AirBerlin bangen somit um den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Doch was haben Sie als Arbeitnehmer / Angestellter für Rechte und Möglichkeiten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben?

Wem kann AirBerlin kündigen?

Alle beschäftigten Arbeitnehmer bei AirBerlin, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, haben das Recht auf normalen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Der Flugbetrieb bei AirBerlin wird auch nach der Reduzierung der Flotte weitergehen, so dass AirBerlin bei der Kündigung eines Beschäftigten nicht frei in seiner Entscheidung ist, welchem der betroffenen Arbeitnehmer er kündigen möchte. Die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer ist an der sozialen Schutzbedürftigkeit auszurichten ( § 1 Abs. 3 KSchG).

Bei der Durchführung der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber vergleichbare Arbeitnehmer in eine Reihenfolge bringen.

Merkmale der Sozialauswahl

Die Sozialauswahl richtet sich im Wesentlichen nach vier Merkmalen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Lebensalter,
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

Diese vorzunehmende Sozialauswahl bereitet den Arbeitgebern in aller Regel erhebliche Schwierigkeiten und eröffnet auch den betroffenen Angestellten von AirBerlin die Möglichkeit der erfolgreichen Durchführung einer Kündigungsschutzklage.

Wer also eine Kündigung erhält oder angekündigt bekommt, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob es sich lohnt, gegen die drohende oder bereits erfolgte Kündigung vorzugehen. Gerade Mitarbeiter, die schon länger bei AirBerlin beschäftigt sind, sollten die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, um sich zumindest im Rahmen eines Vergleichs auf die Zahlung einer Abfindung zu einigen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nach Erhalt der Kündigung schnell handeln müssen, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Beschäftigte, die eine Rechtschutzversicherung haben, sollten in jedem Fall gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen, weil sie ohne Prozesskostenrisiko auf diesem Wege ihre Rechte wahren können.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, ist Ihnen dringend anzuraten, sich umgehend an einen im Arbeitsrecht kundigen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden und sich anwaltlich beraten zu lassen.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Radikaler Stellenabbau bei Karstadt!
Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht - Urlaubsabgeltung durch Freistellungsklausel nach fristloser Kündigung unwirksam!
Arbeitsrecht Kirchliches Arbeitsrecht