Patientenverfügung - die rechtlichen Rahmenbedingungen
Mehr zum Thema: Familienrecht, Patientenverfügung, Unfall, Krankheit, Vorsorgevollmacht, BetreuungsverfügungTeil I: Was ist eine Patientenverfügung?
„Denn es kann uns alle treffen!" – was heute erst einmal hart klingt und gerne verdrängt wird, kann morgen schon bittere Realität sein. Durch Unfall, Krankheit oder Nachlassen der geistigen Kräfte können Situationen eintreffen, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Doch was dann? Welcher Familienangehörige, welcher Arzt und welche Gerichte sollen Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Art und Weise einer medizinischen Weiterbehandlung kennen, wenn Sie diese vorher nicht mitgeteilt haben? Wie können Sie also sichergehen, dass in dem Fall, in dem Sie selber keine Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen mehr treffen können, Ihre Wünsche und Vorstellungen dennoch beachtet und umgesetzt werden?
Möglich ist dies mit einer sogenannten Patientenverfügung. Was das genau ist und wie Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Patientenverfügung erfüllen, wird in dieser Artikelreihe dargestellt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Durch eine Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung regelt demnach, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr von Ihnen geäußert werden kann.
Das Gesetz definiert die Patientenverfügung in § 1901 a Absatz 1 BGB als eine schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person, „ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung)".
Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch zur Geltung gebracht werden kann, sollte eine Vertrauensperson bestimmt und bevollmächtigt werden, die sodann mit Rechtsmacht für Sie sprechen darf. Es empfiehlt sich deshalb, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.
In Teil II erfahren Sie, ob eine Patientenverfügung überhaupt notwendig ist.