Pflichtangaben für Onlineshops einhalten - Abmahnungen vermeiden!

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Die abmahnsichere Gestaltung eines Onlineshops ist nach wie vor für viele Shopbetreiber eine große Herausforderung. Gesetze und andere Vorschriften sind häufigen Änderungen unterworfen, was die Rechtslage unübersichtlich erscheinen lässt. Zudem tragen Gerichte mit zum Teil widersprüchlichen Entscheidungen nicht immer zur Rechtsklarheit bei.

Onlineshopbetreiber, die nicht die erforderlichen Pflichtangaben für ihren Webshop machen, sind sehr abmahngefährdet.

Abmahnungen verursachen nicht nur Ärger, sondern auch erhebliche Kosten bei den Shopbetreibern.

Einzuarbeitende Inhalte sind neben Informationen zum Fernabsatz (Widerrufsrecht) u.a. die Hinweise zur Verpackungs- und Batterieverordnung sowie die erforderlichen Preisangaben.

Um Abmahnungen zu vermeiden,

  • nehmen Sie eine korrekte Anbieterkennzeichnung vor
  • machen Sie Angaben zu Vertragsschluss und Vertragsinhalt
  • belehren Sie ordnungsgemäß über Verbraucherrechte (Widerruf/ Rückgabe)
  • lassen Sie Ihre AGB Vertragsbestandteil werden
  • erfassen Sie korrekte Preisangaben inkl. Angaben zu Versandkosten
  • beachten Sie produktspezifische Kennzeichnungspflichten, z.B. bei Haushaltsgroßgeräten
  • achten Sie auf fehlerfreie Datenschutzerklärungen
  • vermeiden Sie Fehler bei der Versendung von Newslettern (double opt-in-Verfahren)

Bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben lauern Abmahngefahren.

Jedoch stellen nicht alle Fehler zugleich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. So hat das OLG Hamburg eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung wegen fehlender Kennzeichnung der Mehrwertsteuer für unwirksam gehalten, da die Erheblichkeitsschwelle des Verstoßes nicht überschritten war, der Unternehmer dadurch keinen Wettbewerbsvorteil hatte. Ähnliche Entscheidungen, die von Bagatelldelikten ausgehen, gibt es bei Fehler in der Anbieterkennung.

Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass alle Gerichte ähnliche Fälle ebenso entscheiden. Unterschiedliche Beurteilungen sind an der Tagesordnung, ordnungsgemäße Pflichtangaben daher der sicherste Weg zum Schutz vor Abmahnungen!

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