Nackte Tatsachen versus ... nichts als die Wahrheit

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...honi soit qui mal y pense - Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt

Die Legal Tribune berichtet in ihrer Ausgabe vom 26. Januar 2015 von dem Beschluss des Anwaltsgerichts Köln (Beschl. v. 15.12.2015, Az. 10 EV 490/14) wegen der Rüge der Rechtsanwaltskammer Köln gegen einen Kölner Anwalt, der mit den Bildern „leichter bis gar nicht bekleideter Dream Girls 2014" auf einem Kalender Werbung für seine Kanzlei gemacht haben soll (Ich war´s nicht!).

Honi soit qui mal y pense. Aber immerhin wurden die Kalender nicht nur an Mandanten versandt, sondern könnten möglicherweise ja auch deren Ehegattinnen in die Hände gefallen sein. Wer weiß es?

Willy Burgmer
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Und aus Gründen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), den Kalender auch ausgewogen mit ebenso an der Ästhetik ausgerichteten Ablichtungen junger Herren auszustatten, mag ein Versäumnis gewesen sein, war jedoch nicht streitentscheidend. Denn immerhin hatte die Zweite Kammer an deren Ästhetik nichts auszusetzen, wie sie selbst bekundet:

„Im deutlichen Vordergrund steht bei den Kalendern wesentlich das Ausrichten des Augenmerks auf die „Schönheit" der Bildmotive, der sich auch die Kammer nicht verschließt." Anwaltsgericht a.a.O.

Nein... denn leicht oder unbekleidete Körper – wenn auch schöne – haben mit dem Anwaltsberuf nicht zu tun, genauer:

„Die Kammer ist nicht der Auffassung, dass die gesetzlich verankerte und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Einschränkung der Werbefreiheit für den Berufestand der Rechtsanwaltschaft in zeitlicher Hinsicht gänzlich überholt ist und in der heutigen Zeit keine Wirkung mehr entfaltet." Anwaltsgericht a.a.O

Nun ja, belassen wir es weiterhin in unseren Kanzleiwartezimmern bei den seit Jahrzehnten allseits unbeanstandeten Abbildungen eines gewissen Herrn Honoré Daumier, der – obgleich Franzose – zwar nicht an künstlerischer Wertigkeit, wohl aber an erfrischender Gestaltungskraft nicht mehr so ganz zeitgemäß erscheint.

Ach übrigens: Wie man hört, beabsichtigt der Gesetzgeber Anfang April diesen Jahres das Rechtsinstitut des Verwaltungsakts aus allen einschlägigen Gesetzeswerken des Bundes und der Länder durch eine noch zu suchenden Formulierung zu ersetzen.

Um Formulierungsvorschläge wird höflich gebeten.

Man wird ja noch fragen dürfen!
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