Immobilie im Insolvenzverfahren

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Ist das Haus in der Insolvenz weg oder kann ich die Immobilie durch einen Vergleich mit der Bank retten?

In der Beratungspraxis habe ich oft mit Betroffenen zu tun, die Eigentümer einer Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) sind und den besten Weg aus der Überschuldung suchen.

Oft sind die Wege einer außergerichtlichen Regulierung bzw. eines Vergleichsverfahrens gar nicht bekannt und folgende Fragen kommen auf:

Oliver Gothe-Syren
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Eulenstraße 26
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht
  • Wird die Immobilie zwangsversteigert?
  • Was passiert dann mit dem Haus/der Eigentumswohnung?
  • Kann die Immobilie stattdessen verkauft werden?

Was passiert mit meiner Immobilie im Insolvenzverfahren?

In vielen Fällen hat die das Haus/die Wohnung finanzierende Bank Darlehensraten bereits angemahnt bzw. das Darlehen bereits gekündigt. Nach der gerichtlichen Durchsetzung der Darlehensschuld droht die Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung des Eigenheims

Nach meiner Erfahrung lassen sich Banken – wenn konstruktive Verwertungsstrategien aufgebaut und besprochen werden – eher Zeit mit einem Zwangsversteigerungsverfahren. Der Grund hierfür ist ähnlich wie die abschreckende Wirkung eines Insolvenzverfahrens: die damit verbundenen Kosten und der oft erschreckend geringe Erlös.

Das ist wiederum die sachliche Erwägung, warum sowohl für Banken als Gläubiger als auch für den überschuldeten Hausbesitzer eine vernünftige Lösung über einen freien Verkauf statt einer Zwangsversteigerung oder einem Insolvenzverfahren gefunden werden kann.

Freier Verkauf der Immobilie statt Insolvenz oder Zwangsversteigerung

Als Grundlage für die Gespräche mit der Bank ist es enorm wichtig, die Aussichten einer Zwangsversteigerung und eines Insolvenzverfahrens zu erarbeiten und zu dokumentieren. In meiner Beratungspraxis haben sich hierbei dokumentierte Insolvenzszenarien als sinnvoll erwiesen, weil daraufhin sachgerecht über den für alle Beteiligten besten Weg aus der Schuldenmisere (aus der Sicht der Bank den Exit aus dem notleidenden Kredit) entschieden werden kann.

Da nun nach Erfahrung der Beteiligten – also auch der Banken – eine Zwangsversteigerung oder ein Insolvenzverfahren mit Kontrollverlusten und hohen Kosten (die dann einen Erlös stark reduzieren) verbunden sind, kann ein freier Verkauf oder eine Umschuldung die beste Lösung sein.

Ich hatte bereits bei INSOLVENZ-NEWS über einen positiven Fall berichtet, bei dem eine Schuldenregulierung mit Vergleich ohne Insolvenz erzielt werden konnte und erlebe gerade in letzter Zeit oft, dass Banken bei überschuldeten Immobilien bei guter Kommunikation und Darstellung der häufig schlechten Aussichten eines Privatinsolvenz-Verfahrens einer Schuldenregulierung immer öfter den Vorzug geben.

Nehmen Sie gerne mit meinem Büro Kontakt auf – ich übernehme in vorbeschriebenen Fallgestaltungen die Moderation im Interesse der Vermeidung von Zwangsversteigerung und Insolvenzverfahren.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

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