Abmahnung (Markenrecht) Bird & Bird für die Firmen Choon´s Design und die Rainbow Loom Handels GmbH

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Abgemahnte sollen unerlaubt Loom-Bänder über eBay verkauft haben

1. Worum geht es?

Die Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird spricht derzeit markenrechtliche Abmahnungen für die Firma Choon´s Design sowie die Firma Rainbow Loom Handels GmbH aus.

Dass es hier zwei Auftraggeber für die Abmahnung gibt erklärt sich damit, dass die Firma Choon´s Design Hersteller von sog. Rainbow-Loom Produkten ist, die wiederum von der Firma Rainbow Loom Handels GmbH vertrieben werden.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Kernvorwurf der Abmahnung ist eine angebliche Markenrechtsverletzung durch den Verkauf sog. Loom-Bänder über eBay.

2. Was fordern die Rechtsanwälte Bird & Bird?

Der Empfänger einer solchen Abmahnung wird zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zusätzlich soll der Empfänger Abmahnkosten von bis zu mehreren Tausend Euro im Einzelfall zahlen.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe (obwohl wir gut nachvollziehen können, dass dieses in einer solchen Situation nicht einfach sein dürfte).

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und unterschreiben Sie keinesfalls die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung. Dieses würde ein Schuldanerkenntnis darstellen und selbst wenn Sie keine Markenrechtsverletzung begangen haben sollten, wären Sie alleine aufgrund der unterschriebenen Unterlassungserklärung zur Zahlung verpflichtet.

Sofern der Markenrechtsverstoß in Ihrem Fall vorliegen sollte, wäre Ihnen zu raten, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der Sie weder ein Schuldanerkenntnis abgeben, noch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Bitte verpassen Sie nicht die Fristen und reagieren Sie rechtzeitig. Sollte sich nach einer Prüfung Ihres Falles herausstellen, dass die Vorwürfe zutreffend sind, drohen im Einzelfall gerichtliche Maßnahmen (Einstweilige Verfügung / Klage), die aufgrund der sehr hohen Streitwerte im Markenrecht schnell Kosten von mehreren Tausend Euro auslösen können.

4. Erste Maßnahmen bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

- Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!

- Fristen beachten!

- Noch vor Fristablauf zum Anwalt mit Schwerpunkt Markenrecht!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird erhalten? Gerne helfen wir Ihnen in diesem Fall mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, vertreten wir Sie gerne bundesweit.

Gerne können Sie mich im Falle einer Abmahnung telefonisch für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Dieses erleichtert uns die Einarbeitung. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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