Betongold nicht immer goldig - Dubiose Geschäfte mit Immobilien

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Immobilie als Altersvorsorge

Gerade nach der Finanzkrise suchen Anleger sichere Formen der Geldanlage. Als sichere Form der Kapitalanlage gelten regelmäßig Immobilien.

Dies machen sich nicht selten auch dubiose Anbieter zunutze und offerieren minderwertige Immobilien als vermeintlich sichere und ertragreiche Geldanlage, auch zum Zwecke der Altersvorsorge, an. Sie propagieren, dass Sachwerte den Geldwerten in jedem Falle vorzuziehen seien und verweisen dabei auf die Folgen der Finanzkrise, durch welche viele Anleger Geld mit Wertpapieren verloren haben. Mit einer Immobilie sei man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Dies berichten Opfer solcher Anbieter regelmäßig und in letzter Zeit auch vermehrt, wenn sie sich anwaltlich bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht häufig Schrottimmobilienopfer vertritt, beraten lassen.

Geschädigte berichten auch häufig davon, dass ihnen Vermittler auch gleichzeitig eine Finanzierung vermittelten und äußerten, sie hätten schon eine Bank an der Hand, welche den Kauf der Wohnung bereit sei zu finanzieren. Nicht selten begleiten die Vermittler auch die Käufer zur Unterschrift in der Bank sowie zu dem Notartermin, der nicht selten in einer Art Massenbeurkundung endet. Beliebt ist auch, dem Käufer eine Provision für den eigenen Wohnungskauf anzubieten.

Mit der Zeit stellt sich häufig sehr schnell Ernüchterung ein. Unterfinanzierte Eigentümergemeinschaften, erheblicher Sanierungsbedarf und Reparaturstau, unzufriedene Mieter oder leerstehende Wohnungen lassen den Traum von der sicheren Kapitalanlage und Altersvorsorge platzen. Es wird dann deutlich, dass Versprechungen sich als unwahr erweisen. Sehr oft kommt im Zuge einer Begutachtung der Wohnung zutage gefördert, dass die Wohnung um mehr als das Doppelte des tatsächlichen Wertes verkauft worden ist und daher viel weniger wert ist als gedacht.

Die Betroffenen stehen dann vor einem finanziellen Scherbenhaufen und sind ratlos, was Sie tun können. Gänzlich schutzlos sind sie nicht. Es bestehen verschiedene rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen Verkäufer, Vermittler, Berater und Banken, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

So kann beispielsweise der Kaufvertrag wegen überlanger Bindungsfristen bei getrennter Beurkundung von Angebot und Annahme unwirksam sein. Auf diese Weise kann vergleichsweise einfach der Kauf rückabgewickelt werden. Zudem kommt eine Rückabwicklung häufig auch bei einer sittenwidrigen Überteuerung der Immobilie in Betracht.

Weiterhin bestehen vielfach Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen einer nicht anleger- oder anlagegerechten Beratung, insbesondere wenn diese dem Käufer wesentliche Informationen vorenthalten haben. Im Einzelfall kommt auch eine Inanspruchnahme der finanzierenden Bank in Betracht, wenn diese sehr eng mit dem Vertrieb der Immobilien zusammenarbeitet.

Ob und gegen wen ggf. Ansprüche geltend gemacht werden können, ist vom Einzelfall abhängig und bedarf der sorgfältigen Prüfung. Daher sollten sich Betroffene nicht scheuen, einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem über die rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall aufklären lassen.

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