Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox für „Die Schadenfreundinnen“

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Kanzlei geht gegen Filesharing von Film in Tauschbörsen vor

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Die Schadenfreundinnen" ab.

Der Betroffene soll den US-amerikanischen Spielfilm „Die Schadenfreundinnen“ mittels eines Filesharing-Netzwerks, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung geschieht jedoch illegal, soweit der Urheber bzw. Rechteinhaber dazu keine vorherige Einwilligung gegeben hat.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Was möchte Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung von dem Abgemahnten dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei von dem Rechner,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie reagiere ich am besten auf die erhaltene Abmahnung?

Sie sollten nicht in Panik geraten, wenn Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Stattdessen sollten Sie sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden, sollten Sie auf keinen Fall die Frist ignorieren.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und die beigefügte Unterlassungserklärung modifizieren. Dies ist empfehlenswert, da die vorformulierten Unterlassungserklärungen meist zu weitgehend sind und Sie unangemessen benachteiligen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Der Adressat des Abmahnschreibens ist der Anschlussinhaber, wobei dieser nicht zwangsweise die Urheberrechtsverletzung verursacht haben muss. Grundsätzlich wird zwischen der Haftung als Täter und der als Störer unterschieden. Der Täter, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat, haftet vollumfänglich. Der Störer hingegen muss keinen Schadensersatz leisten, da er die Urheberrechtsverletzung lediglich durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses mitverursacht hat. Der Störer kann jedoch auch von der Haftung befreit sein. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Die Schadenfreundinnen“ erhalten haben, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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