Abmahnung RAe FAREDS für die Malibu Media LLC wegen des Films: „two by two“

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, FAREDS, two by two, Abmahnung, Film, Filesharing
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Kanzlei mahnt Filesharing von geschützten Filmwerken in Tauschbörsen ab

Die in der Pornografieindustrie tätige US-Firma Malibu Media LLC hat die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wieder einmal mit der Verfolgung von vermeintlichen im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen beauftragt. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der das Filmwerk „two by two“.

Den Empfängern dieser Abmahnungen wird von der angeblichen Rechteinhaberin vorgeworfen, das angeblich urheberrechtlich geschützte Filmwerk illegal von einer Internettauschbörse heruntergeladen und es damit zugleich ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten öffentlich zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Von den Abgemahnten verlangen die Rechtsanwälte nicht nur, den Film von der Festplatte zu löschen, sondern auch die Abgabe einer strafbewehrten, vorformuliert bereits beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist und die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes von 500 € zuzüglich pauschalierter Ermittlungskosten von 20 € und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten von 215 €, insgesamt also 735 €.

Zur Vermeidung unnötiger erheblicher Verfahrenskosten ist es wichtig, auf eine solche Abmahnung entsprechend zu reagieren. Wir empfehlen:

  • die gesetzte Frist genau zu beachten,
  • keinen Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aufzunehmen,
  • keine Unterlassungs- oder Zahlungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben,
  • zunächst keine Zahlung vorzunehmen und
  • sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat von einem ausgewiesenen Spezialisten einzuholen.