Abmahnung RAe Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen der CD The Blessed Unrest von Sara Bareilles

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Immer wieder verfolgen die Münchener Anwälte Waldorf Frommer für die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH auf Filesharingnetzwerken begangene Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Musikalbums „The Blessed Unrest “ der US-amerikanischen Sängerin, Songwriterin und Pianistin Sara Bareilles

Den Empfängern der Abmahnungen wird die Beteiligung an einem Peer-to-Peer-Netzwerk  vorgeworfen; sie sollen sich, nach den Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei, das dritte Studioalbum der Künstlerin aus dem Jahr 2013 über ihren Internetanschluss illegal  heruntergeladen und damit durch einen gleichzeitigen Upload Dritten die mit zwölf Liedern bestückte CD ohne Berücksichtigung von Urheberrechten öffentlich zur Verfügung gestellt haben.

Von den Abgemahnten verlangt die Kanzlei innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und als Vergleichsangebot ausgedrückt die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes einschließlich der Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 815 €.

So klar und eindeutig,wie die Sach- und Rechtslage in den Abmahnschreiben dargelegt wird, ist sie nur äußerst selten. Regelmäßig können Sie sich daher gegen eine solche Abmahnung zur Wehr setzen. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhaben, empfehlen wir.

                    diese ernst zu nehmen und die Frist genau zu beachten,

                    die vorformuliert beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,

                    keinen Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aufzunehmen,

                     ohne Absprache nichts zu zahlen und

                    sich vor Fristablauf anwaltlichen Rat einzuholen.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer sogleich per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen, also Nichts oder Weniger an die Rechteinhaber zu bezahlen.