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Mörder des neunjährigen Peter zu lebenslanger Haft verurteilt

AFP VOM 17.1.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 5254 Aufrufe
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Peter

- LG München ordnet außerdem Unterbringung in Psychiatrie an

Der Mörder des neunjährigen Peter aus München muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht München I ordnete für Martin P. am Dienstag zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Bevor der 29-Jährige seine Haftstrafe antritt, wird er in der Psychiatrie untergebracht. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Anklage; die Verteidigung hatte für den geständigen P. ebenfalls die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert, statt einer lebenslangen hatte sie aber auf eine zeitlich begrenzte Haftstrafe plädiert. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, der bereits als Heranwachsender wegen Kindermords verurteilte P. sei "abartig". Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und sei auch nicht zu therapieren.

Das Landgericht verurteilte den geständigen P. wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und sexueller Nötigung. Zwar stellte die Kammer eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit wegen einer sexuellen Störung, eines schwerwiegenden Persönlichkeitsmangels, eines fehlenden Wertegefühls und geringe Hemmungen fest. Die damit eigentlich verbundene Minderung der Haftstrafe habe die Kammer dem Angeklagten aber nicht gewähren können, sagte Götzl.

So werde die mögliche Schuldminderung dadurch ausgeglichen, dass es für P. die Vorstrafe von neuneinhalb Jahren Haft wegen des ersten Mordes gab, er nicht mal ein Jahr nach seiner Freilassung wieder tötete, den Mord an Peter lange geplant habe und zudem das Vertrauen des kleinen Jungen massiv gebrochen habe. Außerdem habe er ein großes Aggressionspotenzial und sei nur auf Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse fixiert. P. sei auch nicht bereit zu arbeiten, sondern habe stattdessen Phantasien von Banküberfällen und Überfälle auf ältere Menschen gehabt.

Die Verteidigerin von P. ließ offen, ob sie gegen das Urteil in die Revision gehen wird. Darüber müsse sie erst noch mit ihrem Mandanten reden, sagte sie im Anschluss an die Urteilsverkündung. In der Revision könnte allerdings auch nur die lebenslange Haft angefochten werden; die Unterbringung in der Psychiatrie und die Sicherungsverwahrung würden bestehen bleiben. Wie die Verteidigerin sagte, hatte sich P. vor dem Urteil keine Illusionen gemacht. Das Strafmaß sei für ihn abzusehen gewesen. Der Angeklagte hatte in seinem Geständnis auch zugegeben, weitere Vergewaltigungen und Morde an kleinen Jungen geplant zu haben. Ein psychiatrischer Gutachter verglich P. mit dem Kindermörder Jürgen Bartsch, der in den 60er Jahren vier Jungen getötet hatte.

Der von dem psychiatrischen Gutachter als Pädophiler mit Hang zum sexuellen Sadismus charakterisierte P. hatte den Jungen vor einem Jahr in seine Unterkunft gelockt. Dort missbrauchte er ihn über mehrere Stunden, erstickte ihn anschließend und verging sich später an der Leiche. Diese schmiss er schließlich in einen Müllcontainer. Bei dem Jungen handelte es sich um den Sohn eines Bekannten, den P. während seiner ersten Haftstrafe wegen Mordes an einem Messdiener - er hatte diesen 1994 mit 70 Messerstichen getötet - im Gefängnis kennen gelernt hatte. Nach der Freilassung aus dem Gefängnis hatte P. den Kontakt zu der Familie gesucht und dabei auch regelmäßigen Kontakt zu Peter und den anderen Kindern der Familie.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil P. trotz Warnungen vor seiner Gefährlichkeit nicht nach Verbüßung seiner ersten Strafe in Haft gehalten werden konnte. Unter anderem auf Grund dieses Falls formulierten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel, auch für besonders gefährliche heranwachsende Straftäter eine anschließende Sicherungsverwahrung einzuführen. Dies ist bislang nur für Erwachsene möglich. Ein Zeitplan für die nötige Gesetzesänderung steht allerdings noch nicht fest.

17. Januar 2006 - 13.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006





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Seite 2: Ein abartiger Kindermörder
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